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Experten-Antwort

Altersrente 63 Hinzuverdienst

von Herbert Müller07.05.2015 | 11:36
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6 Antworten

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Jemand ist vorzeitig in Rente gegangen. Er will jetzt einen Midijob (mehr als 450 €) annehmen, z.B. 451 €, damit er bei der KK gesetzlich versichert ist. Die Rente sei in diesem Beispiel klein, z.B. 400 €, inkl. Krankenkassenbeitrag. Der Rentner ist nicht in der Krankenversicherung für Rentner. Unter welchen Bedingungen kann er den Job mit 451 € annehmen? - Kann man ohne Nachteile die Rente bis zum regulären Rentenalter 65+ wieder stoppen? - Kommt hier auch eine "Teilrente" infrage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

unter der Annahme, dass jemand zu seiner Altersrente 451 Euro hinzuverdient, wäre die Altersrente als Teilrente zu zahlen und zwar in Höhe einer 2/3-Rente.

Über die Höhe der Teilrente bei einem Hinzuverdienst über 450 Euro kann man sich individuell bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger informieren.

Es bestünde auch die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter auf die Altersrente zu verzichten (also die Rente wieder stoppen). Nachteile würden hierbei nicht entstehen. Diese Altersrente könnte auch jederzeit wieder zahlbar gemacht werden, auch vor dem regulären Rentenalter. Natürlich dann unter Beachtung eines gegebenenfalls vorhandenen Hinzuverdienstes. Aber ein Verzicht macht aus meiner Sicht aber wenig Sinn. Denn dann bleiben als Einnahme nur die 451 Euro. Bei Bezug der Altersrente als Teilrente, würde zu der Einnahme von 451 Euro noch die Teilrente gezahlt.

Ich empfehle der betroffenen Person eine individuelle Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

NBGFUNam 07.05.2015 | 13:58
Hallo, sofern der Versicherte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, gelten die Hinzuverdienstgrenzen bei der Rentenversicherung. Rentenunschädlich sind Verdienste bis 450 € im Monate. Ein 2-maliges Überschreiten (z.B. wg. Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) innerhalb eines Kalenderjahres ist dabei rentenunschädlich. Sofern ein Verdienst von über 450,00 € monatlich liegt, wird die Altersrente auf eine Teilrente gekürzt. Darüber hinaus liegt ja dann eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, was dazu führt, dass Versicherungspflicht in der Rente als auch in der Beschäftigung vorliegt. Dies ist also rechtzeitig, spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung der Rentenversicherung mitzuteilen. Ob die Altersrente dann als 2/3, 1/2 oder 1/3 gezahlt wird, hängt von der Höhe des Verdienstes ab.
W*lfgangam 07.05.2015 | 20:09
Zitat von NBGFUN anzeigenausblenden
Ergänzend: Ein 2x Überschreiten im laufend Jahr ist nicht mehr an besondere Merkmale gebunden - das kann auch schlicht Mehrarbeit sein. Allerdings sollte man auch darauf achten, dass einem dann nicht ein tariflich zustehendes Urlaubs-Weihnachtgeld noch einen 3. / 4. Monat mit Mehrverdienst aus der Rente raushaut/zu Kürzungen führt. >Experte/in: Es bestünde auch die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter auf die Altersrente zu verzichten (also die Rente wieder stoppen) Ach, da wäre ich aber überrascht, wenn ein Rentenverzicht "Liebe DRV, bitte stellt meine Altersrente doch mal fürn Moment ein, weil ich grad keinen Bock drauf habe" möglich wäre ;-) Ein 'Stopp' einer Altersrente ist _ausschließlich_ *) über die Hinzuverdienstgrenze möglich, sofern die letzte überschritten wird. UND, bei Neuantrag müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erneut/wieder vorliegen (uups, mir fehlen plötzlich die 52 Wochen Alo-Zeiten vor Rentenbeginn für die entsprechende Altersrente). Gruß w. *) okay, auch z. B. Altersrenten auf FRG-Basis fallen bei Verzug ins Nicht-EU-Ausland/anderes Vertragsland weg ;-)
-am 08.05.2015 | 15:08
Ein 2-maliges Überschreiten (z.B. wg. Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) innerhalb eines Kalenderjahres ist dabei rentenunschädlich.
Ergänzend: Ein 2x Überschreiten im laufend Jahr ist nicht mehr an besondere Merkmale gebunden - das kann auch schlicht Mehrarbeit sein. Allerdings sollte man auch darauf achten, dass einem dann nicht ein tariflich zustehendes Urlaubs-Weihnachtgeld noch einen 3. / 4. Monat mit Mehrverdienst aus der Rente raushaut/zu Kürzungen führt. >Experte/in: Es bestünde auch die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter auf die Altersrente zu verzichten (also die Rente wieder stoppen) Ach, da wäre ich aber überrascht, wenn ein Rentenverzicht "Liebe DRV, bitte stellt meine Altersrente doch mal fürn Moment ein, weil ich grad keinen Bock drauf habe" möglich wäre ;-) Ein 'Stopp' einer Altersrente ist _ausschließlich_ *) über die Hinzuverdienstgrenze möglich, sofern die letzte überschritten wird. UND, bei Neuantrag müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erneut/wieder vorliegen (uups, mir fehlen plötzlich die 52 Wochen Alo-Zeiten vor Rentenbeginn für die entsprechende Altersrente). Gruß w. *) okay, auch z. B. Altersrenten auf FRG-Basis fallen bei Verzug ins Nicht-EU-Ausland/anderes Vertragsland weg ;-)
Hallo W*lfgang, ein Verzicht auf die Rentenzahlung ist zwar sicher selten und auch etwas ungewöhnlich - aber nach § 46 SGB I eben rechtlich durchaus möglich (siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
W'*lfgangam 08.05.2015 | 17:21
Hallo Experte/in, tatsächlich, ich glaub's ja nicht - DANKE. Auf allen Aufbauseminaren der DRV wurde diese Frage immer mit 'geht nicht' abgeschmettert bzw. nur über die Hinzuverdienstschiene als möglich erklärt. Gruß w. 'Da wirst alt wie eine Kuh und lernst immer noch dazu' ;-)
Gigiam 08.05.2015 | 17:59
Ein Verzicht wäre grundsätzlich möglich. Wenn sich der Rentner das leisten kann. Hier im Falle müssten wohl andere Leistungsträger den Lebensunterhalt finanzieren. Dann wäre ein Verzicht unzulässig. Was man aber nicht außer acht lassen sollte: Der Rentner will mit einem MidiJob von 451 Euro in die gestzliche Krankenversicherung. Er ist über 55 Jahre alt. Als erstes sollte Herr Müller mit der Krankenkasse mal klären ober nicht versicherungsfrei ist. Gigi
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