Zitiert von: NBGFUN
Ein 2-maliges Überschreiten (
z.B. wg. Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) innerhalb eines Kalenderjahres ist dabei rentenunschädlich.
änzend:
Ein 2x Überschreiten im laufend Jahr ist nicht mehr an besondere Merkmale gebunden - das kann auch schlicht Mehrarbeit sein. Allerdings sollte man auch darauf achten, dass einem dann nicht ein tariflich zustehendes Urlaubs-Weihnachtgeld noch einen 3. / 4. Monat mit Mehrverdienst aus der Rente raushaut/zu Kürzungen führt.
>Experte/in:
Es bestünde auch die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter auf die Altersrente zu verzichten (also die Rente wieder stoppen)
Ach, da wäre ich aber überrascht, wenn ein Rentenverzicht "Liebe DRV, bitte stellt meine Altersrente doch mal fürn Moment ein, weil ich grad keinen Bock drauf habe" möglich wäre ;-) Ein 'Stopp' einer Altersrente ist _ausschließlich_ *) über die Hinzuverdienstgrenze möglich, sofern die letzte überschritten wird. UND, bei Neuantrag müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erneut/wieder vorliegen (uups, mir fehlen plötzlich die 52 Wochen Alo-Zeiten vor Rentenbeginn für die entsprechende Altersrente).
Gruß
w.
*) okay, auch z. B. Altersrenten auf FRG-Basis fallen bei Verzug ins Nicht-EU-Ausland/anderes Vertragsland weg ;-)