Hallo Heipe!
Oder Sie schauen sich das mal selber an:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Da Sie bereits EM-Rente beziehen (aber aufgrund des Alters mit geringeren Abzügen), sollte beim Übergang in die Altersrente (für schwerbehinderte Menschen) mindestens der Betrag der (vollen?) EM-Rente herauskommen.
Da Sie schon über 60 sind, sollte der Abschlag auch nicht bei 10,8% liegen, sondern darunter. Und dieser Abschlag sollte auch in der Altersrente erhalten bleiben.
Fakt ist, dass Sie bereits seit letztem Jahr in die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen können. Ein Unterschied im Betrag sollte nur auftreten, wenn Sie derzeit eine teilweise EM-Rente erhalten.
Also nochmal:
JETZT, die Abschläge für die Schwerbehinderten-Rente würden zum September 5,1% betragen, wenn Sie nicht bereits die EM-REnte bezögen.