Hallo beziehe seit 01.2020 EM Rente befristet für 3 Jahre.
Bin Jahrgang 01.1958
Gdb 80%
Ab wann Kann ich in Alters Rente gehen ohne weitere
Abzüge.
MfG.Heipe
Hallo beziehe seit 01.2020 EM Rente befristet für 3 Jahre.
Bin Jahrgang 01.1958
Gdb 80%
Ab wann Kann ich in Alters Rente gehen ohne weitere
Abzüge.
MfG.Heipe
Wenn Sie 35 Jahre aufweisen ab 01.02.2021, sollten Sie am 01.01. Geburtstag haben bereits ab 01.01.2021.
Am Zahlbetrag ändert sich in aller Regel nichts wenn die EM rente in die Altersrente übergeht.
Ist übrigens ein sehr einfacher Antrag das Formular R0110.
Schönes WE
Hallo User Heipe,
wenn Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben und der GdB von 80 weiterhin bei Ihnen besteht, können Sie zum 01.02.2022 (nicht zum 01.02.2021) ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn Sie am 01.01.1958 geboren sind, dann können Sie zum 01.01.2022 ohne Abschläge eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.
MfG.Heipe
Hallo Heipe,
anscheinend haben alle überlesen, dass Sie bereits EM-Rente beziehen...
wenn Sie dann -nahtlos- in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln, bleiben die in der jetzigen EM-Rente enthaltenen Abschläge (10,8%) bestehen.
Insofern können Sie auch schon im Februar 2021 in Rente gehen.
Und eigentlich auch jetzt schon, denn seit Februar 2019 hätten Sie auch schon den Anspruch auf die SB-Rente mit Abschlag.
Voraussetzung ist allerdings für die Altersrente in jedem Fall, dass die 35 Beitragsjahre vor Rentenbeginn erfüllt sein müssen.
Hier geht es zum Rechner, der auch die SB berücksichtigt, dann können Sie selbst noch mal Ihr Geburtsdatum eingeben und die Hinweise auch lesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Korrektur: nicht alle haben es überlesen, 'nur' der Experte
Da Sie bereits Erwerbsminderungsrente bekommen, in der 10,8 % Abzüge berücksichtigt sind, bekommen Sie keine abschlagsfreie EM-Rente mehr. Es bleibt bei den 10,8% Abzug. Egal, ob Sie die Rente jetzt schon beantragen oder noch bis 2022 warten.
Vielen Dank an alle.
MfG.Heipe
Hallo Helge!
Wenn Sie eine volle EM-Rente beziehen, bleiben beim Wechsel zur Altersrente (auch wenn diese an und für sich keinene Abschlag hätte) die 10,8 % Abschlag erhalten.
Bei einer teilweisen EM-Rente würde der Abschlag nur bei der Hälfte der Entgeltpunkte berechnet, für den Rest wäre der Zeitpunkt der Altersrente entscheidend für die Abschläge.
Mit einem GdB >= 50 und erfüllten 35 Jahren Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie jetzt bereits (ab 61 Jahren) diese Altersrente beantragen (abschlagsbehaftet). Ab 2022 könnten dann Teile der Altersrente ggf. abschlagsfrei werden (wie gesagt bei teilw. EM-Rente).
Aber zusätzliche Abschläge gibt es nicht, die 10,8% werden nicht bei der Altersrente nochmals abgezogen.
Wenn Sie eine volle EM-Rente beziehen, bleiben beim Wechsel zur Altersrente (auch wenn diese an und für sich keinene Abschlag hätte) die 10,8 % Abschlag erhalten.
Bei einer teilweisen EM-Rente würde der Abschlag nur bei der Hälfte der Entgeltpunkte berechnet, für den Rest wäre der Zeitpunkt der Altersrente entscheidend für die Abschläge.
Mit einem GdB >= 50 und erfüllten 35 Jahren Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie jetzt bereits (ab 61 Jahren) diese Altersrente beantragen (abschlagsbehaftet). Ab 2022 könnten dann Teile der Altersrente ggf. abschlagsfrei werden (wie gesagt bei teilw. EM-Rente).
Aber zusätzliche Abschläge gibt es nicht, die 10,8% werden nicht bei der Altersrente nochmals abgezogen.
Hallo das sagt uns die Rente die zurzeit bekomme ist dann
meine Alters Rente für Schwerbehinderte.
MfG. Heipe
Hallo
kann ich die Alters Rente für behinderte mit GdB 80%
zum 1.12. 2020 beantragen und Würde die Gleiche Rentenhöhe
bekommen wie zurzeit.
MfG. Heipe
...oder auch schon zum 01.08.2020.....auch dann ändert sich am Betrag nichts.
Vielen Dank für vielen unterschiedlichen Aussagen.
Suche mir eine aus!
MfG. Heipe
warte auf Experten Antwort.
MfG.heipe
MfG.heipe
Da können Sie lange warten. Hier liegt schon eine Expertenantwort vor. Danach im gleichen Thread erneute Fragestellungen werden nicht immer vom Experten beantwortet.
Da müssen Sie schon einen neuen Thread eröffnen.
Der Experte hatte doch ohnehin falsch geantwortet; die anderen Antworten sind richtig, da sie SchwerBeh.R. UND EMR berücksichtigen.
Hallo Heipe!
Oder Sie schauen sich das mal selber an:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html
Da Sie bereits EM-Rente beziehen (aber aufgrund des Alters mit geringeren Abzügen), sollte beim Übergang in die Altersrente (für schwerbehinderte Menschen) mindestens der Betrag der (vollen?) EM-Rente herauskommen.
Da Sie schon über 60 sind, sollte der Abschlag auch nicht bei 10,8% liegen, sondern darunter. Und dieser Abschlag sollte auch in der Altersrente erhalten bleiben.
Fakt ist, dass Sie bereits seit letztem Jahr in die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen können. Ein Unterschied im Betrag sollte nur auftreten, wenn Sie derzeit eine teilweise EM-Rente erhalten.
Also nochmal:
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