Ich bin seit Januar2005 selbständig und habe ab diesem Zeitraum keine Rentenversichrung mehr eingzahlt.Meine Frage ,kann man von Jan.05 nachzahlen und wie hoch sind die Beiträge.Ich habe nur ein geringes Einkommen.
Freiwillige Beiträge können Sie für das laufende Kalenderjahr einzahlen.
Für das vergangene Jahr ist die Nachzahlung nur bis zum 31.03. des Folgejahres noch möglich, also derzeit nur noch bis 31.03.2007 für das Jahr 2006.
Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 79,60 EUR mtl., auch für die freiwilligen Beiträge 2006, wenn die Entrichtung erst 2007 erfolgt.
Eine Broschüre, die auch die wenigen Möglichkeiten der Beitragsnachzahlung nennt, finden Sie dazu unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/freiwillige__versicherung__mehr__rente__im__alter,property=publicationFile.pdf/freiwillige_versicherung_mehr_rente_im_alter
Hallo Susi,
Sie können innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen.Diese Pflichtversicherung beginnt ab Antragstellung.
Eine Befreiung aus dieser Pflichtversicherung ist jedoch nicht möglich.
Bei einer Freiwilligen Rentenversicherung ist es so wie bekiss u.Experte geschrieben.
Da dieses Thema sehr umfangreich und weitreichend für die Betroffenen ist,würde ich Ihnen raten einen Beratungstermin bei einer Auskunfts und Beratungsstelle der DRV wahrzunehmen.