Hallo Charly,
zunächst ist zu sagen, dass auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ein Abschlag von 10,8% hinzunehmen ist. Ausnahme: die Schwerbehinderung bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 16.11.2000 eingetreten.
Da Sie nach Ihren Angaben nicht schwerbehindert sind, können Sie diese Rentenart jedoch nur beanspruchen, wenn Sie berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann nur über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.