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Zur Experten-Antwort springenHallo Paule,
mit den Hinweisen von Christina dürfte Ihre Frage bereits geklärt sein.
Vielen Dank, Christina.
Hallo Gerhard, dann hatten Sie wohl die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, um in die KvdR zu kommen. Wie auch immer, jeder Euro mehr über 400 € kürzt die Rente, sh. Info hier auf der Website im Lexikon unter "Zuverdienst Altersrente" und "Teilrente" : Teilrente Versicherte, die schon vor dem 65. Lebensjahr einen Rentenanspruch haben, können wählen, ob sie ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Im ersten Fall dürfen sie höchstens 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei Bezug einer Teilrente - je nach Anteil der gewünschten Rente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel) - jedoch auch deutlich mehr. Seit Juli 2010 können Teilrentner mit Arbeitsplatz in den alten Ländern, die in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn genau durchschnittlich verdient haben (ca. 32.000 Jahresbrutto), bei einer 1/3-Rente bis zu 1.916 Euro monatlich hinzuverdienen, bei einer 1/2-Rente bis zu 1.456 Euro und bei einer 2/3-Rente bis zu 996 Euro. Bei einem Arbeitsplatz in den neuen Ländern liegen die entsprechenden Nebenverdienstgrenzen bei 1.699 Euro, 1.291 Euro und 883 Euro. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen Rentnerinnen und Rentner ohne Auswirkung auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Informationenn und Tabellen mit den genauen Hinzuverdienstgrenzen unter: Hinzuverdienstgrenzen Da ist alles Wissenswerte zu finden. Sozialabgaben müssen natürlich gezahlt werden, das gilt für jeden höheren Zuverdienst. Aber (ohne Ihnen zu nahe zu treten), denken Sie denn, dass Sie noch einen Job finden der 1.500 € bringt ? Warum dann mit 60 in die Altersrente ?Hallo Gerhard, ich vermute, daß Sie nicht freiwilliges Mitglied in der GKV sind, sondern aufgrund der Altersrente in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) bei Ihrer GKV.Nein, das ist schon Richtig! Ich kann nur als freiwilliges Mitglied in der KVdR oder meinethalben auch KV sein! Gruß Gerhard
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