Guten Tag
nach dem neuen Flexirentengesetz soll eine Regelaltersrente nicht nur als Vollrente, sondern auch als Teilrente bezogen werden können. Unter welchen Voraussetzungen trifft dies zu?
Im RATGEBER ZUR RENTE des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht unter Abschnitt 3.1 Altersrenten:
Nach den zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Änderungen
des Teilrentenrechts durch das Gesetz zur
Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
kann eine Teilrente künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden. Die Höhe der Teilrente kann ... in Höhe von mindestens 10 Prozent frei gewählt werden.
Der Eintritt in die reguläre Altersrente wird bei mir am 01.06.2018 stattfinden.
Ich erwäge, statt der Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 10 % zu beanspruchen, da man mir gesagt hat, daß dadurch meine Rente sich um 0,5 % pro Monat (bezogen auf die nicht ausbezahlten 90 %) steigt und ich gleichzeitig freiwillige Beiträge von bis zu 1.187,45 EUR pro Monat leisten kann, die meine Rente ebenfalls erhöhen würden. Ich würde gerne wissen, ob die erhaltene Auskunft richtig ist bzw., ob diese Vorgehensweise irgendeinen "Haken" hat. Bitte jetzt nicht die Sinnhaftigkeit einer solchen Entscheidung unter finanziellen Gesichtspunkten diskutieren; mir geht es darum, im fortgeschrittenen Alter möglichst hohe Renteneinkünfte zu haben.
Vielen Dank für Hinweise.