> (...) Wie es aussieht,mit einer rückwirkenden Zahlung werden Ihnen bestimmt noch die Experten hier sagen können.
Meiner Meinung nach geht das aber nicht, sondern erst ab Antragstellung.
...richtig, eine rückwirkende Zahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn das 63. Lbj. bereits vollendet ist, ist der Zug für eine möglicherweise ungekürzte Rente bereits abgefahren, andernfalls bleiben noch ein paar Monate übrig für eine kleine Reduzierung der Kürzung.
Eine kleine Chance könnte bestehen, wenn der DRV Ihre Situation (schwerbehindert vor dem Stichtag 16.11.2000) bereits im laufenden EM-Verfahren bekannt war/ist. Dann hinterfragen Sie beim jetzigen 'Umwandlungsantrag', warum Sie seitens der DRV nicht auf die Möglichkeit der ungekürzten AR wegen Schwerbehinderung rechtzeitig hingewiesen worden sind.
Ich kenne Versicherte, die, genau wie in Ihrer Lage, von der DRV deswegen angeschrieben worden sind und sogar Proberechnungen für die höhere AR beigefügt waren - möglicherweise sind Sie dann durchs Raster gefallen (bzw. weiß ich nicht, ob mal wieder nur der eine aber nicht der andere DRV-Träger so verfahren hat).
Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle oder auch Rathaus/Versicherungsamt und lassen Sie die entsprechenden Hinweise - im Hinblick auf den Rentenbeginn 60 - dort im Antrag aufnehmen. Egal ob Papierantrag oder die e-Version ...aber füllen Sie die Anträge 'um Himmels Willen' nicht selbst aus ;-) auch wenn's nur ein Kurzantrag ist.
Gruß
w.