Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente auf Druck der Krankenkasse

von Maja04.06.2012 | 10:12
1988 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, jemand bezieht seit einem halben Jahr Krankengeld und wird jetzt 63. SB-Ausweis vorhanden so dass eine abschlagsfreie Altersrente möglch wäre. Das Krankengeld ist aber höher. Die Krankenkasse hat jetzt aufgefordert die Altersrente zu beantragen. Dürfen die das und wenn ja nach welcher Rechtsgrundlage? Es geht nicht um eine Umdeutung Rehaantrag in EM-Rente

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.06.2012 | 12:22

Eine Krankenkasse darf die Bezieher von Krankengeld grds. nicht zur Stellung eines Rentenantrags auffordern. Sollte wegen der schwere der Erkrankung die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert sein, kann die Krankenkasse verlangen, dass ein Reha-Antrag zu stellen ist.

1 Antworten

öhaam 05.06.2012 | 08:29
Aufforderung zur Altersrente geht noch nicht: § 51 Abs. 2 SGB V: Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der REGELaltersrente (also 65 plus x) oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben. Aufforderung zur Reha (nicht zur EM-Rente!) geht nach § 51 Abs. 1 SGB V: Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit n a c h ä r z t l i c h e m G u t a c h t e n (nicht nach Meinung der Sachbearbeitung!) erheblich gefährdet oder gemindert ist, KANN (pflichtgemäßes Ermessen - Abwägung des Einzelfalls!) die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. ... Ziel der Aufforderung zur Reha ist u.U. natürlich die Umdeutung durch die DRV gem. § 116 SGB VI, die man nach Aufforderung nicht ohne weiters ausschlagen könnte! Aber: der Versicherte und die Krankenkasse können sich natürlich auf das Thema 'Altersrente' einigen, denn der Antragsteller kann hier ja den Beginn der Rente selbst bestimmen - im Wege der 'Aufforderung' geht das aber sicher nicht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026