Die Umwandlung Ihrer laufenden Rente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten erfolgen. Zu gegebener Zeit –zirka 3 Monate vor diesem Zeitpunkt- können Sie den Umwandlungsantrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort stellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei Ihrer laufenden Rente wegen Erwerbsminderung wurde ein Versicherungsfall festgelegt ( siehe Rentenbescheid). Nur wenn nach diesem Versicherungsfall noch weitere Versicherungszeiten in Ihrem Versicherungskonto vorliegen, dann könnte eine höhere Rentenzahlung erfolgen. Bei der späteren Antragstellung in der Auskunfts- und Beratungsstelle kann man Ihnen die Auswirkungen nochmals erläutern.