Hallo und eine Frage,
ich bin Jahrgang 1954 und beziehe seit 02/15 rückwirkend eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit entsprechenden Abschlägen, gehe seit 02/16 in Teilzeit von 23h/wö. wieder arbeiten. Ich könnte ab 05/17 mit Abschlägen in die vorgezogene Altersrente gehen oder ab 09/17 in die ungekürzte Altersrente wegen 45 Arbeitsjahren. Werden die Abschläge der teilweisen Erwerbsminderungsrente auch noch einmal im ersten Fall erhöht oder gelten die Abschläge nur für den Teil der noch im "Topf" ist. Und wie verhält es sich mit der zweiten Variante? Abschlagsfrei auch nur der verbliebene Teil? Und wurde dieser Teil jetzt auch mit der Rentenerhöhung dynamsiert? Ich frage deswegen, weil ich mir nicht sicher bin, welchen finanziellen Nachteil ich hätte, wenn ich bereits im Mai 2017 in Rente gehen würde, erwäge dies aber ernsthaft aus gesundheitlichen und privaten Gründen. Ich glaube eine aktuelle Rentenauskunft zum jetzigen Zeitpunkt bringt mich zur Zeit nicht wirklich weiter.
Gruß
Johanna
Eine Rentenauskunft hilft aktuell nicht viel.
Ich würde Anfang 2017 von der DRV 2 Probeberechnugnen anfordern, eine zum 01.05. die andere zum 01.09. und dann haben Sie die genauen Zahlen und können entscheiden.
Neben der Altersrente dürfen Sie im 450 € Bereich zuverdienen.
finanziell die optimalste Lösung.
Mai17 - die halben und neuen EP hätten neben den bereits aus der EMRT gekürzten ebenfalls noch ein Abschlag, bei Sept17 (45 Jahre!) nicht mehr. Die Differenz könnte sich - auf blauen Dunst - im Bereich von 20 - 100+ EUR bewegen. Sie sehen, die Spannweite ist groß ...ohne Kenntnis Ihres Versicherungslebens ist das nicht näher eingrenzbar.
Folgen Sie dem Rat von Schade, zeitnah mit den aktuellen/künftigen Rahmendaten Probeberechnungen anzufordern - können Sie auch jetzt schon machen, falls Sie das arbeits- und gesundheitsmäßig schnellstmöglichst wissen müssen.
Gruß
w.
Gruß
w.
Hallo Johanna 2,
bei der Altersrente nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung behält die Hälfte der Entgeltpunkte der teilweisen Erwerbsminderungsrente den Abschlag aus dieser Rente. Die andere Hälfte sowie weitere Entgeltpunkte, die bei der Altersrente errechnet werden, erhalten den Abschlag, den die Altersrente erhalten würde. Bei der abschlagsfreien Rente also keinen.
Damit ist Wolfgang voll zuzustimmen.