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Experten-Antwort

Altersrente bei mehreren Renten

von Funker Vogt28.01.2020 | 12:52
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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich beziehe seit 2006 auf Grund eines Unfalls folgende Leistungen und die Frage lautet : wie hoch fällt meine Altersrente denn aus wenn ich in Altersrente gehen werde. Ich männlich 1973 geboren Schwerbehinderung 70% G Unfallrente 2400€ bei anerkannter MdE von 70% Erwerbslosenrente I.H. Von 800€ voll Betriebsrente KZVK I.h. Von 49 € netto Betriebsrente LVA I.h. Von 280 € Hinzu kommt ein mini Job mit freiwilliger Rentenversicherung Ich wäre dankbar zu erfahren was mit was zu meinen Ungunsten verrechnet werden wird, davon gehe ich stark aus. Aktuell zahle ich keine Steuern da mein Signal gelöscht wurde. Danke für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Funker Vogt,

eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für Personen, die im Jahr 1973 geboren sind, nach derzeitiger Rechtslage vorzeitig möglich nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Somit dauert es bis zum Beginn Ihrer Altersrente noch mindestens 15 Jahre. Von weiteren Ausführungen wird daher abgesehen.

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8 Antworten

W°lfgangam 28.01.2020 | 20:50
Hallo Funker Vogt, die nach _heutigen_ Berechnungsmodalitäten erwartet Altersrente (LVA I.h. Von 280 €) läge bei 0,00 EUR. Eine vermeintliche davor mögliche EM-Rente sähe nicht viel besser aus. Die UV-Rente ist einfach 'so hoch'/die darauf basierenden Einkommensgrundlagen im Jahr vor Unfallereignis, dass die UV-Rente die möglichen Ansprüche aus der DRV mit weiteren möglichen Verdiensten soweit überschreitet, das auch künftig die DRV-Leistungen aus Arbeit/Beiträgen komplett übertroffen werden. Man sollte nicht nie sagen - wenn Sie bis zum Rentenalter noch Spitzenverdienste erzielen können (bis 80T+/Jahr wären angeraten), kann dann vielleicht noch ein Restbetrag an Altersrente auszuzahlen sein. Gruß w. PS: den Wert einer UV-Rente sollte man nicht unterschätzen, die (anders als die DRV) nicht auf allen Gesamtvorleistungen basiert - und daher/UV-systembezogen, sofort einen hohen/lebenslangen Ausgleich zum Verlust der beruflichen Einnahmen ermöglicht ...aber hintenraus auch keinen/zusätzlichen Bonus mehr aus der DRV, für die 'mäßigen' Beiträge bis zur Altersrente noch ontop. PPS: interessehalber/aber nachrangig, bei GdB 70 und GdE 70 ...wurde nicht auch ein Rentenverfahren wg. Erwerbsminderung eingeleitet/mit welchem Ergebnis?
Funker Vogtam 29.01.2020 | 10:38
Die Erwerbsminderungsrente ist ja die Erwerbsminderungsrente. Ich dachte immer wenn man in Altersrente geht dass Unfallrente und Erwerbsminderungsrente dann zusammengeführt werden zu einer Altersrente. Oder werden alle Renten wie bisher einfach weitergezahlt?
W°lfgangam 29.01.2020 | 22:01
Hallo Funker Vogt, so ist es. Die bisher gezahlte Erwerbsminderungsrente (EMRT) der DRV erhält nur einen neuen Namen: Regelaltersrente ...wird nach dem selben Schema berechnet/UV-Rente angerechnet (die weiter läuft), wie bisher. Ein Mehrbetrag ist grundsätzlich nicht zu erwarten. Sofern in Ihr Rentenkonto 'Regressbeiträge' aufgrund des Unfallereignisses laufen sollten (parallel zur bisherigen Zurechnungszeit bei der EMRT), sollten Sie mit der Altersrente nicht bis zur Regelaltersrente warten, sondern schon vorher für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 62 Lbj. eine Proberechnung bei Ihrer DRV einholen - ggf. hat sich/durch die Regressbeiträge, ein Mehrwert ergeben ...2035 ist ja nicht mehr weit – buchen Sie aber nicht morgen schon einen Beratungstermin ;-) Gruß w.
Funker Vogtam 30.01.2020 | 21:29
Danke Ihnen. Regress ist längst geklärt, davon habe ich mein Haus bezahlt. Aber bitte verraten Sie mir, weil ich es nicht verstanden habe. Laufen einfach alle Renten ab 62 einfach parallel weiter, oder werden sie quasi zu einer Altersrente zusammen gezogen?
W°lfgangam 30.01.2020 | 21:49
Hallo Funker Vogt, jede Rente läuft für sich weiter. Die EMRT dann als Altersrente, daneben weiterhin die Unfallrente. Beide Renten werden nicht zusammenfasst als eine (Alters)Rente gezahlt. Gruß w.
Funker Vogtam 30.01.2020 | 22:13
Vielen Dank w. Eine letzte Frage : Muss ich mit 62 in Rente gehen oder kann ich? Geht es auch später? Liebe Grüße S.
senf-dazuam 31.01.2020 | 08:43
Moin Funkter Vogt! Wie schon beschrieben, dauert es für Sie ja noch eine Weile, bis die Altersgrenzen für eine Altersrente greifen. "In Rente" sind Sie bereits, wann die EM-Rente in Altersrente umbenannt wird, das bestimmt das SGB VI, welches in etwa 15 Jahren gilt. Vielleicht gibt es dann noch die Rente für schwerbehinderte Menschen oder die für langjährig Versicherte, vielleicht aber kann die Altersrente generell erst mit 70 erhalten werden, vielleicht ist auch schon 62 eine mögliche Atersgrenze (derzeit jedoch nicht) ... wer weiß?
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