Hallo Funker Vogt,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für Personen, die im Jahr 1973 geboren sind, nach derzeitiger Rechtslage vorzeitig möglich nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Somit dauert es bis zum Beginn Ihrer Altersrente noch mindestens 15 Jahre. Von weiteren Ausführungen wird daher abgesehen.