Sie können mit 60 Jahre die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen. Der Abschlag beträgt - genau wie schon in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung - 10,8 %. Wenn Sie keine Altersrente beantragen, wird automatisch die Regelaltersrente gewährt. Dies dürfte bei Ihnen der Fall sein, wenn Sie 65 Jahre und 5 Monate alt sind (wegen der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre).
Eine Rente ohne Abschläge ist für Sie nicht möglich. Die bisherigen 10,8 % bleiben Ihnen immer erhalten. Es gab eine Ausnahmeregelung zu dieser Aussage, die trifft für Sie jedoch nicht mehr zu.
Hinsichtlich der Einkommensanrechnung spielt es keine Rolle, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bei beiden beträgt die monatliche Grenze für die volle Rente 400 Euro. Und mit Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Auch da spielt es keine Rolle, ob Ihre Altersrente Regelaltersrente heißt oder Altersrente für Schwerbehinderte.