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Experten-Antwort

Altersrente - Erwerbsminderungsrente

von Erwin Müller-5120.08.2014 | 08:46
2103 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich habe vor 3 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Im Moment läuft das Klageverfahren noch. Jetzt habe ich vom Versorgungsamt einen Bescheid über einen Grad der Behinderung von 50 erhalten, und zwar rückwirkend ab 2012. Kann ich jetzt rückwirkend Altersrente erhalten? Soll ich die Klage zurückziehen? Was ist, wenn ich die Altersrente erhalte, die Klage zurückziehe und dann auch Erwerbsminderungsrente erhalte? Danke, Erwin

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ohne Abschläge nach Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 01.01.2015 in Anspruch nehmen.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist für 1951 geborene Versicherte grundsätzlich nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich (10,8 % Abschlag). Die vorzeitige Inanspruchnahme wäre bei Ihnen also ab dem 01.01.2012 (Vollendung 60. Lebensjahr = 19.12.2011) möglich.

Sie geben an, dass die Schwerbehinderung rückwirkend seit 2012 anerkannt wurde. Wenn die Schwerbehinderung seit dem 15.07.2012 (fiktives Datum, da mir das genaue Datum nicht bekannt ist) anerkannt wurde, besteht ein Rentenanspruch frühestens ab dem 01.08.2012 (Folgemonat des Monats, in dem die Voraussetzungen vorliegen; hier Eintritt der Schwerbehinderung).

Durch Ihr Erwerbsminderungsrenten- und Klageverfahren, welches Sie seit 2011 bestreiten, liegt ein Antrag vor, der eine rückwirkende Bewilligung ermöglicht.

Den Rentenbeginn können Sie dabei frei wählen (s. o.). Voraussetzung ist nur, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und eine Schwerbehinderung von mind. 50 vorliegt.

Das Klageverfahren kann weiterlaufen. Sollten Sie vor Gericht Recht bekommen, würde die EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt werden.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass durch eine Bewilligung der EM-Rente eine Neuberechnung der Altersrente erfolgen müsste, da die Abschläge bei der EM-Rente (geminderter Zugangsfaktor) sich auch auf die Altersrente auswirken würden.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

dass Sie damals kein Kreuz bei Altersrente gemacht haben, spielt keine Rolle.

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jetzt mit einem formlosen Schreiben (kurz darstellen, was sie wollen) beantragen.

Alternativ können Sie auch zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle, Ihrer Stadtverwaltung (i. d. R. Versicherungsamt) oder einem Versichertenberater / Versichertenältesten gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Erwin Müller-51am 20.08.2014 | 11:35
Ich hatte vergessen hinzuzufügen, dass ich 1951 geboren bin. Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.
von Ingridam 20.08.2014 | 11:28
schicken sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises an die Rentenversicherung.
von Ingridam 20.08.2014 | 12:09
Das lässt sich ohne weitere Details nicht klären. Waren sie vor der Antragstellung der Erwerbsminderungsrente im Krankengeldbezug dann wurde ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Mit der Übersendung des Schwerbehindertenausweises wird Ihnen die RV Nachricht erteilen.
Luckyam 20.08.2014 | 15:53
In ihrem Dispositionsrecht sind Sie eingeschränkt für die Vergangenheit, nicht aber für die Zukunft. Die Frage ist, wovon leben Sie zur Zeit (Arbeitslosengeld?) und wann genau sind Sie geboren? Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, hat die AfA das Recht, Sie zur Rentenantragstellung aufzufordern (AR für Schwb), sobald Sie diese abschlagsfrei beziehen können; wenn Sie Hartz-VI beziehen, müssen Sie sogar Abschläge in Kauf nehmen. Sollten Sie im Dispo-Recht eingschränkt sein - Klage laufen lassen (für die Vergangenheit); sonst gibts erhebliches Theater mit der Krankenkasse.
Erwin Müller-51am 20.08.2014 | 17:17
geboren bin ich am 20.12.1951, Leistungen erhalte ich keine (wegen Vermögen), brauche gerade Geldanlagen auf... Da ich die 35 Jahre beisammen habe, kann ich ja die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, die Frage ist aber: Kann ich das rückwirkend? Die Klage werde ich dann wohl weiterlaufen lassen, was ist aber, wenn ich Altersrente erhalte und im Nachhinein auch noch die Rente wegen Erwerbsminderung?
Erwin Müller-51am 21.08.2014 | 08:27
Lieber Experte, danke für die ausführliche Antwort. Nur noch eine Frage: Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe, habe ich das Kreuzchen leider nicht bei Altersrente gemacht. Klappt das trotzdem, also dass ich die Altersrente ab diesem Datum erhalten könnte? Obwohl das nicht explizit beantragt wurde? Muss ich mich da auf irgendeine Gesetz berufen? Vielen Dank!
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