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Experten-Antwort

Altersrente f. Schwerbehinderte

von Hans Surey01.02.2011 | 09:30
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2 Antworten

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Ich bin 61 Jahre alt und habe derzeit noch einen GdB von 40. Ein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung auf Feststellung eines höheren GdB läuft derzeit noch. Könnte ich theoretisch bereits jetzt schon einen Antrag auf vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte stellen mit dem Hinweis, dass ein Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt derzeit noch läuft, so dass für den Fall der rückwirkenden Anerkennung eines GdB von 50 auch die Altersrente (ggf. rückwirkend ab Antragstellung) zur Auszahlung gelangt. Oder kann ich den Rentenantrag erst dann stellen, wenn bereits ein GdB von 50 festsgestellt worden ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Surey ,

mit einem GdB von zurzeit weniger als 50 ist eine der erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen derzeit nicht erfüllt. Trotzdem kann unter Hinweis auf das anhängige Streitverfahren mit dem Versorgungsamt schon jetzt eine Antragstellung beim Rentenversicherungsträger erfolgen. Der Leistungsantrag wird solange ruhend gestellt, bis eine bindende Entscheidung im Rechtsmittelverfahren getroffen und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt wird.

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1 Antworten

öhaam 01.02.2011 | 09:52
Ja, Sie können schon jetzt, in der Hoffnung auf die 'positive' Bescheiderteilung des Versorgungsamtes, Ihren Antrag auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen - ggf. lassen Sie den Rentenbeginn noch offen und bitten um Ruhen des Verfahrens. Wenn Sie bereits 2010 61 geworden sind können Sie den Antrag noch auf die Altersrente wegen BU/EU nach Altrecht erweitern, dann kann der RV-Träger schon mal in eigener Zuständigkeit beginnen zu prüfen!
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