Hallo Hans Surey ,
mit einem GdB von zurzeit weniger als 50 ist eine der erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen derzeit nicht erfüllt. Trotzdem kann unter Hinweis auf das anhängige Streitverfahren mit dem Versorgungsamt schon jetzt eine Antragstellung beim Rentenversicherungsträger erfolgen. Der Leistungsantrag wird solange ruhend gestellt, bis eine bindende Entscheidung im Rechtsmittelverfahren getroffen und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt wird.