Folgender sachverhalt:
Versicherter Geb.-Jahrgang Nov. 1950, erreichen der Regelaltergrenze nach neuem recht 65 + 4 Monate, also Rente ab April 2016. Hat im Nov. 2015 jedoch 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erfüllt und kann somit ab Dez. 2015 ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte.
Diese Person möchte jedoch bis einschl. Dez. 15 arbeiten ( wg. Sonderzahlung ) und dann ab 01. Januar 2016 die Rente beziehen.
Nun hat ihm jemand gesagt, dass er in diesem Fall einen Abschlag von 0,9 % in Kauf nehmen muss da er vor dem Beginn der Regelaltersrente seine Rente in Anspruch nehmen will.
Ist diese Aussage korrekt oder ist das wirklich so ? Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen, da ja bereits zum 01.12.2015 alle Voraussetzungen erfüllt sind.