Hallo Buchhalter,
mit 45 Jahren Pflichtbeiträgen sind die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Diese Altersrente kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagfrei in Anspruch genommen werden. Auch bei einem späteren Rentenbeginn ergibt sich kein Abschlag.