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Experten-Antwort

Altersrente für bes. langjährige Versicherte

von Buchhalter06.10.2011 | 12:54
1972 Ansichten
3 Antworten

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Folgender sachverhalt: Versicherter Geb.-Jahrgang Nov. 1950, erreichen der Regelaltergrenze nach neuem recht 65 + 4 Monate, also Rente ab April 2016. Hat im Nov. 2015 jedoch 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erfüllt und kann somit ab Dez. 2015 ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Diese Person möchte jedoch bis einschl. Dez. 15 arbeiten ( wg. Sonderzahlung ) und dann ab 01. Januar 2016 die Rente beziehen. Nun hat ihm jemand gesagt, dass er in diesem Fall einen Abschlag von 0,9 % in Kauf nehmen muss da er vor dem Beginn der Regelaltersrente seine Rente in Anspruch nehmen will. Ist diese Aussage korrekt oder ist das wirklich so ? Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen, da ja bereits zum 01.12.2015 alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buchhalter,

mit 45 Jahren Pflichtbeiträgen sind die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Diese Altersrente kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagfrei in Anspruch genommen werden. Auch bei einem späteren Rentenbeginn ergibt sich kein Abschlag.

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2 Antworten

_icham 06.10.2011 | 13:01
Diese Aussage ist nicht korrekt. Wie Sie bereits schreiben sind zum gewünschten Rentenbeginn alle Voraussetzungen der Altersrente für besonders langj. Ver. erfüllt. Die Rente wird daher ohne Abschlag gezahlt.
DarkKnight RVam 07.10.2011 | 14:27
Hallo Buchhalter, bitte nur darauf achten, dass die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte auch beantragt wird!! Bei der Altersrente für langjährig Versicherte würde tatsächlich ein Abschlag von 0,9 % entstehen!
Deutsche Rentenversicherung
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