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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Beschäftige / ALG1 und Mini-Job

von Thomas Rosak28.08.2012 | 12:33
1579 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin 51 Jahre und hätte bei unveränderter Beschäftigung bis zum 65. Lebenjahr die 45 Jahre Wartezeit für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Nun stehe ich mit meinem Arbeitgeber vor der Insolvenz und werde voraussichtlich einige Monate ALG beziehen. Die Monate mit ALG-Bezug zählen nicht für die Wartezeit. Wenn ich aber einen Mini-Job annehme bei dem ich die RV aufstocke, zählen die Monate dann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn neben dem Bezug von Arbeitslosengeld zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Zahlung von Aufstockungsbeiträgen) ausgeübt wird, werden diese Beschäftigungszeiten aus der geringfügigen Beschäftigung z.B. bei der 45-jährigen Wartezeit berücksichtigt.

Der Versicherte war nicht nur wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, sondern auch wegen seiner Beschäftigung rentenversicherungspflichtig.

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4 Antworten

Blondineam 28.08.2012 | 12:44
Das wird sich nicht rechnen. Bei ALG1 sind nur max. 165,-€ Verdienst ohne Verrechnung/Abzug vom ALG möglich.
Monaam 28.08.2012 | 13:20
Üben Sie eine geringf. Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit aus, wird jeder Monat auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet.
Thomas Rosakam 28.08.2012 | 12:49
Rechnen kann ich, ich weiss nur nicht ob die Zeit angerechnet wird.
DarkKnight RVam 28.08.2012 | 15:29
Wenn Sie die Tätigkeit erst 2013 aufnehmen, brauchen Sie wahrscheinlich nichtmals zu verzichten, weil dann höchstwahrscheinlich alle neu aufgenommenen geringfügigen Tätigkeiten von vornherein versicherungspflichtig sind.
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