Guten Tag,
wenn jemand (Jahrgang 1964) die 45 Jahre voll hat, kann er ja die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und mit 65 ohne Kürzung in Rente gehen.
Wenn diese Person nun schon mit 63 Jahren mit einkalkulierten Abzügen in Rente gehen möchte, wird dann der Rentenabzug ab dem 67. Lebensjahr mit 14,6% oder nur die 2 Jahre zwischen 63 und 65 mit 7,3% Rentenabzug gerechnet ?