Auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet.
Sofern Sie zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung ausüben (ohne Verzicht auf die Versicherungspflicht), erwerben Sie auch Wartezeitmonate für diese Wartezeit.
Hinweis:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,9 %; bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen trägt der Arbeitgeber davon 15 % und Sie 3,9 %.
Bitte beachten Sie, dass Sie Beiträge wenigstens von der Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu zahlen haben. Diese beträgt zur Zeit 175 EUR. Sollten Sie tatsächlich nur 30 EUR verdienen, zahlt Ihr Arbeitgeber 15% dieses Betrages. Sie zahlen aber den Gesamtbeitrag von 18,9 % von 175 Euro, abzüglich des errechneten Arbeitgeberanteil.
Sie sollten also ggf. ein Arbeitsentgelt von wenigstens 175 EUR anstreben.