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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Meier18.11.2013 | 11:20
2143 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich könnte grundsätzlich die erforderlichen 45 Jahre Wartezeit erfüllen, bin aber derzeit arbeitslos. Zeiten mit Bezug von ALG I werden allerdings nicht angerechnet. Könnte ich deshalb in dieser Zeit einen Minijob in Höhe von 30 Euro antreten/mit Abführung der Rentenversicherungsbeiträge um somit diese Zeit als Wartezeit anerkannt zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet.

Sofern Sie zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung ausüben (ohne Verzicht auf die Versicherungspflicht), erwerben Sie auch Wartezeitmonate für diese Wartezeit.

Hinweis:

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,9 %; bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen trägt der Arbeitgeber davon 15 % und Sie 3,9 %.

Bitte beachten Sie, dass Sie Beiträge wenigstens von der Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu zahlen haben. Diese beträgt zur Zeit 175 EUR. Sollten Sie tatsächlich nur 30 EUR verdienen, zahlt Ihr Arbeitgeber 15% dieses Betrages. Sie zahlen aber den Gesamtbeitrag von 18,9 % von 175 Euro, abzüglich des errechneten Arbeitgeberanteil.

Sie sollten also ggf. ein Arbeitsentgelt von wenigstens 175 EUR anstreben.

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3 Antworten

....am 18.11.2013 | 12:01
Können Sie machen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 155 Euro zugrunde gelegt wird. Der AG zahlt seine Beiträge aus 30 € und Sie aus 155 €.
=//=am 18.11.2013 | 12:08
Hallo, ich könnte grundsätzlich die erforderlichen 45 Jahre Wartezeit erfüllen, bin aber derzeit arbeitslos. Zeiten mit Bezug von ALG I werden allerdings nicht angerechnet. Könnte ich deshalb in dieser Zeit einen Minijob in Höhe von 30 Euro antreten/mit Abführung der Rentenversicherungsbeiträge um somit diese Zeit als Wartezeit anerkannt zu bekommen?
Können Sie machen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 155 Euro zugrunde gelegt wird. Der AG zahlt seine Beiträge aus 30 € und Sie aus 155 €.
155 EUR waren es mal (2012), ab 2013 sind es 175 EUR! Sie müssen also mehr als 13,9 aus dem tatsächlichen Verdienst zahlen, also genau 24,33 EUR. Sie fahren besser, wenn Sie sich einen Minijob mit ca. 175 EUR suchen als mit 30 EUR.
=//=am 18.11.2013 | 12:09
13,9 %
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