Nach der in den letzten Tagen zugestellten Rentenauskunft kann ich (geboren im Juli 1948) Regelaltersrente ab 1.10.2013 beziehen. Als besonders langjährig Versicherter ( mind. 45 Pflichtbeitragsjahre) kann ich auch ab 1.08.2013 ohne Rentenabschlag in Rente gehen. Meine Frage: Gibt es in der Zeit vom 1.08.2013 und 01.10.2013 ( also nach Vollendung meines 65. Lebensjahres) eine Hinzuverdienstgrenze ( z.B. aus selbständiger Tätigkeit )?
27.06.2012, 14:24
von
raloaras
27.06.2012, 14:44
von
Schade
ja monatlich 400 € - erst ab 01.10.2013 dürfen Sie unbeschränkt hinzuverdienen.
27.06.2012, 22:50
von
Claire Grube
Zitiert von: raloaras
Gibt es in der Zeit vom 1.08.2013 und 01.10.2013 (also nach Vollendung meines 65. Lebensjahres) eine Hinzuverdienstgrenze (z.B. aus selbständiger Tätigkeit)?
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten bei allen Altersrenten Einkommensgrenzen, auch bei der Rente für besonders langjährig Versicherte.
28.06.2012, 12:01
Experten-Antwort