Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von
ppes

Ich möchte mal in Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre), also Rentenbeginn mit 63, in Anspruch nehmen.
Derzeit fehlen mir 91 Monate, um Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 Jahre) zu bekommen. Ich möchte diese 91 Monate (dann bin ich genau 63 Jahre alt) mit einem Mini-Job (30 Euro monatlich) belegen. Selbstverständlich führe ich beim Mini-Job die entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge ab.
Meine Frage:
Kann ich dann mit 63 die Altersrente für langj. Versicherte in Anspruch nehmen, und da ich bis dahin dann auch die 45 Versicherungsjahre vorzuweisen habe, lediglich bei einer Rentenkürzung von 7,2% und nicht 9.6% (geb. 12/1954)????

von
Ich

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man n u r mit 65 in Anspruch nehmen. Ein vorzeitiger Anspruch besteht für diese Rentenart leider nicht.

Für Sie käme dann praktisch "nur" die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage, mit entsprechenden Abschlägen.

Oder Sie arbeiten eben bis Sie 65 werden, je nachdem ob sie das noch können...

Eine Aufstockung der geringfügigen Beschäftigung wäre natürlich möglich, ob diese allerdings auf die Wartezeit auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden, ist mir leider nicht bekannt.
Soweit ich weiß werden Pflichtbeitragszeiten wegen ALG I und ALG II - Bezug auf jeden Fall n i c h t auf diese Wartezeit angerechnet...

Falls Sie schwerbehindert sein sollten würde die Rente für schwerbehinderte Menschen für Sie in Frage kommen.

Sie sollten sich auf jeden Fall eine Rentenauskunft übersenden lassen und vorher prüfen lassen ob bei Ihnen Vertrauensschutz vorliegt.

Fall Sie Beratung benötigen helfen Ihnen die Beratungsstellen der DRV gerne weiter!

von
Schade

Wenn Sie mit 63 in Rente gehen haben Sie bei Ihrem Jahrgang 9,6% Abschlag. Ob es einen Sinn macht wegen dieser knapp 10% Abschlag auf 32 Monate Rente (oder auf 24 Monate bei Minijob) zu verzichten, müssen Sie selbst entscheiden - ich meine das ist keine so tolle Idee.

Und daher können Sie auch sämtliche Rechenspielchen mit Minijob und Aufstockung sein lassen.

Das Aufstocken würde nur Sinn machen, wenn damit eventuell Ansprüche auf Erwerbsminderung abgesichert werden könnten, dazu lassen Sie sich am besten individuell beraten.

Experten-Antwort

Wie Sie bereits schreiben, ist zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und de Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu unterscheiden.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte regelt allein, dass man künftig mit Beginn des Folgemonats nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen kann, da ansonsten demnächst stufenweise das Eintrittsalter für die Regelaltersrente von 65 Jahre auf 67 Jahre heraufgesetzt wird.
Dafür ist jedoch erforderlich, dass die Versicherten 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben, die auch durch die Aufstockung (Verzicht auf die ansonsten versicherungsfreie Beschäftigung) erreicht werden kann.
Wenn Sie jedoch bereits mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen, ist die Voraussetzung, 45 Beitragsjahre zurückgelegt haben zu müssen, nicht erforderlich. Für die Altersrente für langjährig Versicherte gilt, dass Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben müssen. Auch hierführ zählen die Beiträge, die durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung von Ihnen entrichtet werden.
Dabei dürfte für Sie (sofern Sie die Vetrauensschutzregelungen nicht erfüllen) mit vollendetem 63. Lebensjahr ein Abschlag in Höhe von 9,6% in Frage kommen.
Bitte wenden Sie sich jedoch an die Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, damit Sie dies auch nochmals von dort anhand Ihrer speziellen Situation prüfen und ggf. bescheinigen lassen können.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?