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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von monika kreetz27.07.2010 | 13:55
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einig Fragen zur AR für besonders langjähig Versicherte. Es war vorgesehen, dass diese AR ab dem Jahr 2012 eingeführt wird. Bleibt das dabei? Ich bin Geburtsjahr 1958 und werde im Februar 2019 voraussichtlich 45 Beitragsjahre erreicht haben. Wann kann ich die Rente in Anspruch nehmen? und mit welchen Abzügen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Gesetz tritt zum 01.01.2012 in Kraft, wenn im Herbst diesen Jahres die Bundesregierung auf grund des § 154 Abs. 4 SGB VI nichts gegenteiliges beschließt.

Wenn das Gesetz bleibt, können Sie mit dem 65 LJ. diese Rente erhalten, ohne Kürzung und Anhebung, wenn Sie dann die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sobald Sie für 45 Jahre Beiträge entrichtet haben, können Sie (eben unter der genannten Bedingung der weiteren Prüfung nach § 154 Abs. 4 SGB VI und des damit verbundenen weiteren Bestandes der Regelung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte) mit der Beitragsentrichtung bzw. versicherungspflichtigen Beschäftigung aufhören und die Erfüllung des 65. Lebensjahres abwarten.

Ob Sie diese Variante wählen oder ggf. (sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind) eine vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) beanspruchen möchten, bleibt dann ihre Entscheidung.

Entsprechende Rentenauskünfte, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einholen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Keksam 27.07.2010 | 14:01
Also bei dieser Rente ist es so, dass Voraussetzung zum einen die 45 Beitragsjahre sind und zum anderen die Vollendung des 65. Lebensjahres. Dieses vollenden Sie in 2023. Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird ohne Abschläge gewährt. Aber das 65. Lebensjahr ist Voraussetzung, also vorher kann die Rente nicht beansprucht werden.
Vermutungam 27.07.2010 | 14:04
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können sie ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese ist dann abschlagsfrei. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich.
Arnoldam 27.07.2010 | 14:20
Ja , natürlich können Sie das. Und in den 4 Jahren bis zur Rente leben Sie dann vom Erspartem ?
Batrixam 27.07.2010 | 14:41
Wenn ein Anspruch auf vorzeitige Altersrente mit Abschlägen besteht, lohnt sich ein Warten auf die abschlagsfreie Altersrente nicht, wenn in der Zwischenzeit kein anderweitiges Einkommen zur Verfügung steht und keine Rentenbeiträge mehr eingezahlt werden. Lassen Sie sich dies am Besten in einer persönlichen Beratung ausrechnen.
RFnam 27.07.2010 | 18:05
1.) Erst in 12 Jahren sind Sie 65. Bis dahin kann es weitere Änderungen in der Rentengesetzgebung geben. Machen Sie sich doch erst in 10.11 Jahren darüber Gedanken. 2.) Bei Geburtsjahrgang 1958 und -monat Juli könnten Sie nach dem derzeitigem Rechtsstand frühestens am 01.07.2021 mit 10,8 % Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI gehen. Aber wie ist die Rechtslage in 10 Jahren ? 3.) Denken Sie auch daran: Zwischen der Tätigkeitsaufgabe und dem Rentenbeginn müssen Sie sich freiwillig/privat krankenversichern. Je älter, desto höher die Beiträge.
monika kreetzam 27.07.2010 | 14:10
Aber ich kann doch im März 2019 (erreichen der 45. Beitragsjahre) aufhören zu arbeiten und die Rente ab 65. Lebensjahr beantragen. oder?
monika kreetzam 27.07.2010 | 14:31
Ja, ich bin recht gut versorgt. Es sei denn, es rechnet sich, wenn ich früher mit Abschlägen gehe - mal sehen, ist ja noch bis dahin viel Zeit.
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