Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte sind getrennt voneinander zu betrachten.
Trotz der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze sollte es weiterhin möglich sein, mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, allerdings nur, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig - mit Abschlag - in Anspruch genommen werden. Für die Berechnung des Abschlags gilt hier nicht die Grenze von 65, sondern bereits die angehobene Regelaltersgrenze. Dies wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.