Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte II

von Volker07.09.2012 | 11:20
2775 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen; Kann mir jemand erklären wo hier die Logig ist? Seit 2012 gibt es die Altersrente für besonders langjährige Versicherte; Heisst: Wenn man alle Voraussetzungen dafür erfült, 45 Beitragsjahre u.s.w (werden von mir bis dahin erfüllt;Baujahr 1962),kann man mit 65 Jahre abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist erstmal eine Belohnung für langes Arbeiten >>> sehr sozial !!! Nun jedoch mein Unverständniss : Ich möchte mit 63 in Rente gehen; warum werden mir 13,2% Abschläge angerechnet(66 Jahre 8 Monate) und nicht 7,2% bis 65 Jahre. Mein langes Arbeiten war dann doch umsonst ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte sind getrennt voneinander zu betrachten.

Trotz der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze sollte es weiterhin möglich sein, mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, allerdings nur, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig - mit Abschlag - in Anspruch genommen werden. Für die Berechnung des Abschlags gilt hier nicht die Grenze von 65, sondern bereits die angehobene Regelaltersgrenze. Dies wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

...am 07.09.2012 | 12:20
Ihre Regelaltersgrenze liegt nun mal bei 66 J 8 Mo. und davon sind die Abschläge zu berechnen. So sieht es das Gesetz vor. Die Rente für langjährig Versicherte hat ja auch mit der Rente fü besonders langjährig Versicherte nichts zu tun. Ihr langes arbeiten war nicht für umsonst, Sie haben sich ja damit Ihre Rente erworben.
Maxam 07.09.2012 | 12:00
Hallo, die Antwort ist einfach und doch unbefriedigend: weil der liebe Gesetzgeber es so will. § 38 SGB VI - Versicherte haben Anspruch auf die AR f. besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1. das 65. Lj. vollendet und 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Volkeram 07.09.2012 | 12:35
Hallo.....! Für langjährige Versicherte (35 Jahre) mag das zutreffen, dass von der Regelaltersgrenze abgezogen wird. Bei 45 Jahren wird vom Gesetzgeber jedoch indirekt, nein direkt, die Regelaltersgrenze auf 65 zurückgesetzt. Hier wird wohl in naher Zukunft vor dem Kadi gestritten.
008am 07.09.2012 | 12:46
Für Personen die eine AR f. besonders langj. Versicherte beziehen wird die Regelaltersgrenze sehr wohl angehoben. So müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Sie dürfen nicht alles in einen Topf werfen.
Volkeram 07.09.2012 | 13:12
Regelaltersgrenzen werden natürlich angehoben; In Abhängkeit vom Geburtsjahr. Hinzuverdienstgrenzen stehen auch in Abhängigkeit bis zur RAG. Das ist Alles klar. Wo liegt jedoch der Vorteil eines blV wenn er zwei Jahre früher in Rente gehen möchte??? Mit 65 Jahren habe ich Diesen, mit 63 nicht.
KSCam 07.09.2012 | 20:12
Den von Ihnen gewünschten Vorteil sieht das Gesetz nun mal nicht vor. Versuchen Sie es über die Politiker, die Sie gewählt haben oder künftig wählen werden. Die haben die Möglichkeit die Gesetze zu ändern. Mehr werden Sie im Forum dazu nicht hören - die DRV kann hier nur das Gesetz anwenden - dass Sie (und andere) dies nicht für gerecht halten, ist Ihr gutes Recht, ändert aber wohl nicht die Gesetze.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026