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Altersrente für besonders langjährig Versicherte trotz Arbeitslosigkeit

von EinsamZweisam20.05.2020 | 08:10
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4 Antworten

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Hallo, ich habe mich nun umfangreich mit dem Thema Altersrente für besonders langjährig Versicherte befasst. Leider stellt sich mir nur eine Frage, bekomme ich diese auch ohne Abschlag, wenn ich im laufe meines Lebens mal arbeitslos war? Also es handelt sich NICHT um die letzten zwei Jahre vor Rentenantritt. Sondern Bsp. war ich mit 40 1 Jahr Arbeitslos, dann mit 46 mal 6 Monate und mit 50 dann erneut 7 Monate. Ich habe gelesen, das bei Bezug von ALG 1 der Zeitraum angerechnet wird. Gibt es hier eine Höchstdauer, die ich im Laufe meines Lebens nicht überschreiten darf? Viele Grüße EinsamZweisam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EinsamZweisam,

in der Regel finden nur die Arbeitslosenzeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn keine Anrechnung mehr auf die Wartezeit von Jahren.

Dennoch empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft darüber einzuholen, welche Zeiten biser für diese Wartezeit berücksichtigt wurden,

damit ggf. fehlende Zeiten noch nachgespeichert/nachgewiesen werden können.

Liebe Grüße

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3 Antworten

PeterTam 20.05.2020 | 08:28
Soviel ich weiss werden NUR die 2 Jahre Arbeitslosigkeit VOR Renteneintritt nicht angerechnet. ( Es sei denn die Arbeitslosigkeit wurde durch Insolvenz verursacht ) Alle andere Arbeitslosigkeits-Zeiten zwischendurch werden angerechnet.
Valzuunam 20.05.2020 | 11:13
Die Renten für besonders langjährig Versicherte gibt es entweder ohne Abschläge oder gar nicht. Mit Abschlägen kann man diese Rente nicht bekommen. Ob Sie "irgendwann mal" arbeitslos waren spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass Sie (trotzdem) auf die 45 Jahre kommen. Dazu könnten diese Zeiten -je nachdem wann diese gelegen haben und ob bzw. welche Leistungen Sie bezogen haben- sogar mitzählen. So wie Sie es beschreiben dürfte es aber passen.
W°lfgangam 20.05.2020 | 20:58
Hallo EinsamZweisam, schlicht die letzte Rentenauskunft nachlesen, da steht im Abschnitt "I. Altersrente für besonders langjährig Versicherte" schon drin, wie viele Monate Sie von den 45 Jahren schon haben/wie viele noch fehlen ...einfach mal die mögliche 'Restlaufzeit' nach den bisher in der Rentenauskunft erfassten Versicherungszeiten abzählen, wann danach die 45 Jahre voll sein können. Es wäre zu einfach, wenn das jeder selbst ermitteln würde/lesen + verstehen eben ...nun, dafür gibt es hoch dotierte Berater, die noch an 'Fingern' die fehlenden Monate für die 45 Jahre analog abzählen können ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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