Hallo Andreas N.,
die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gibt es für Versicherte die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben.
Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind , können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Das gilt, wenn mehr als acht Jahre Schulzeiten vorhanden sind oder für Zeiten der Schulausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Diese Zeiten zählen jedoch nicht beiden Pflichtbeiträgen für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit.
Für die Altersrente wegen besonders langjähriger Versicherung muß man mindestens 65 Jahre alt ein. Die Rente kann jedoch auch später beantragt werden, z.B. wenn die 45 Pflichtbeitrgsjahre erst nach dem 65. Lebensjahr errreicht werden. Der Rentenversicherungsträger würde jedoch prüfen, ob es nicht günstiger wäre die normale Regelaltersrente ggf. mit Abschlägen zu beziehen.
Die Prüfung erfolgt im Einzelfall mit entsprechender Beratung.