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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährige Versicherte

von Kevin19.01.2021 | 06:56
98 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich wollte Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen. Nun habe ich auch mitbekommen, dass die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2021 erhöht wurde. Meine Frage das zu. Würde der Arbeitgeber das irgendwie mitbekommen, wenn ich die Rente beantrage und weiterhin arbeiten gehe? Bekommt der Arbeitgeber irgendeinen Bescheid von der Rentenversicherung oder Krankenkasse bezüglich der Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kevin,

grundsätzlich sollte es kein Problem mit dem Arbeitgeber geben, wenn neben der Altersrente auch noch die Beschäftigung (bis zum Erreichen der Regelaltersrente) weitergeführt wird. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Personalabteilung oder bei Ihrem Personalrat diesbezüglich.

Der Rentenversicherungsträger teilt dem Arbeitgeber nicht mit, dass ein Rentenantrag gestellt wurde, außer bei einer Aufforderung zur Abgabe einer gesonderten Meldung des Entgeltes. Es kann jedoch sein, dass die Krankenkasse nachfragt. Dies wäre dort zu klären.

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3 Antworten

Mitleseram 19.01.2021 | 07:21
Eine direkte Information des Arbeitgebers über den vorzeitigen Rentenbezug dürfte bereits aus Datenschutzgründen nicht erfolgen. Wenn Sie aber die DRV mit der Anforderung der Gesonderten Meldung beim Arbeitgeber beauftragen, dann müßte dieser schon sehr arglos sein, um nicht 2 plus 2 zusammenzählen zu können.
Mondkindam 19.01.2021 | 08:00
Hallo Kevin, spätestens wenn die Krankenkasse Ihrem Arbeitgeber mitteilt, dass er Sie zur Krankenversicherung nur noch mit dem ermäßigten Beitrag melden muss weil Sie als Altersrentenbezieher keinen Krankengeldanspruch haben, wird es Ihr Arbeitgeber mitbekommen.
DaViam 19.01.2021 | 08:10
Hallo, der Arbeitgeber sollte aber die Information bekommen, dass Sie eine Vollrente beziehen. Ab Rentenbeginn muss der Arbeitgeber nämlich die Verschlüsselung für die Einzugsstelle abändern. Es werden keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und zur Krankenkasse wird nur noch der halbe Beitrag abgeführt mit der Konsequenz, dass kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht..
Deutsche Rentenversicherung
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