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Experten-Antwort

Altersrente für Frauen

von mariina08.09.2012 | 17:46
2219 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich, Jahrgang 48, möchte die Rente für Frauen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Jetzt weiss ich aber nicht, ob ich noch so lange durchhalte ( Altenpflegerin, Bandscheibenvorfälle, Rückenschmerzen) Wenn ich jetzt sagen wir mal ein halbes Jahr vor meinem 65 in Rente gehe, bekomme ich dann Abschläge für 6 Monate oder für 8 Monate (Regelaltersrente 65 + 2 Monate)abgezogen? Liebe Grüße und danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marina,

für die Berechnung des Abschlags wird bei der Altersrente für Frauen auf das 65. Lebensjahr abgestellt. Sie müssten also einen Abschlag von 1,8% (6x0,3%) in Kauf nehmen.

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6 Antworten

Karlottoam 08.09.2012 | 18:05
Überbrücken sie die Zeit doch mit einer Krankschreibung,wenn es Ihnen nicht gut geht.
pestaam 08.09.2012 | 18:39
Die Abzüge bei vorzeitiger Rente gelten dann für immer. Das können Sie mit einem Rentenrechner der DRV für sich darstellen lassen. Sofern Sie ohne Abzüge in die Rente wollen, müssen Sie die Zeit bis zum Eintrittstermin durchhalten, sich vom Arzt langfristig krankschreiben lassen oder der Arbeitgeber soll Ihnen kündigen. Dann werden Sie für kurze Zeit Kunde bei der Agentur für Arbeit. ;-))
Agnesam 08.09.2012 | 18:45
hallo marlina, die bisherigen Antworten waren ja keine Antwort auf deine Frage. Maßgebend ist hier die Vollendung des 65. Lebensjahres, als nicht 65+X. Bei deinem Beispiel also 6 Monate. Agnes
Maxam 10.09.2012 | 07:44
Hallo, erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren? Falls ja: Haben Sie schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Hilfsweise können Sie auch eine Altersrente f. schwerbehinderte Menschen wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit Prüfen lassen.
Agnesam 10.09.2012 | 09:00
Das ist aber voll daneben. Auf die 35 Jahre und auf eine Schwerbehinderung kommt es doch überhaupt nicht an. Agnes
Maxam 10.09.2012 | 09:18
Voll daneben?? Bei den geschilderten gesundheitlichen Problemen, auf die Möglichkeit einer AR f. schwerbehinderte Menschen hinzuweisen, halte ich für absolut angebracht!
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