Hallo Helga,
Wahrscheinlich haben in Ihrem Fall sowohl „Claire Grube“ als auch „Knut Rassmussen“ recht. Wie Sie ja selbst schreiben, „müssen Sie weiterarbeiten“, d.h. liegen keine weiteren Besonderheiten vor, dann ist auf die einfache Hinzuverdienstgrenze abzustellen, siehe hierzu auch unterfolgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.3.1.2.2&a=true