Sie können mit, Jahrgang 51, entweder die Altersrente für Frauen oder die Altersrente wegen Alo oder ATZ (Voraussetzungen müssen natürlich vorliegen) frühestens mit 60 und 18%, mit 61 und 14,4, mit 62 und 10,8, mit 63 und 7,2%, mit 64 und 3,6% oder mit 65 und keine Kürzung in Anspruch nehemen. Dazwischen geht es natürlich auch.