Hallo RentnerinE,
zu Ihrer ersten Frage ist Knut Rasmussen zuzustimmen: Sie benötigen für die EM-Rente in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wenn die letzten 3 Jahre mit Pflichbeiträgen schon länger zurückliegen, aber die Zeit seitdem mit Anrechnungszeiten (z.B. wegen Arbeitslosigkeit) belegt ist, dann ist die Voraussetzung auch erfüllt die Anrechnungszeiten halten quasi den "Anschluss" an die Beitragszeiten). Sobald Sie für mehr als 2 Jahre keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit mehr erwerben (weil Sie sich nicht mehr melden), verlieren Sie den Erwerbsminderungsschutz. Also ist die Meldung bis 58 sinnvoll.
Zur zweiten Frage: Diese Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit haben keinen eigenen Entgeltpunktewert. Sie erhöhen aber (geringfügig) den sogenannten Gesamtleistungswert, mit welchem andere beitragsfreie Zeiten bewertet werden.