Hallo liebe Experten,
ich bin Jahrgang 1951 und erfülle die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für Frauen. Zurzeit bin ich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet (ohne Leistungsbezug), damit die Anrechnungszeiten an die DRV gemeldet werden. Da die Vermittlungsaktivitäten immer mehr zunehmen, überlege ich, mich bei der AA abzumelden.
Hierzu meine Fragen:
1. Was passiert bei einer evtl. Erwerbsminderung? Haben ich dann noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
2. Verringert sich mein Rentenanspruch ohne weitere Meldung der Anrechnungszeiten an die DRV im Gegensatz zur Rentenhöhe bei Weitermeldung?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß, die RentnerinE