Altersrente für Frauen vs. Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente

von
RentnerinE

Hallo liebe Experten,
ich bin Jahrgang 1951 und erfülle die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für Frauen. Zurzeit bin ich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet (ohne Leistungsbezug), damit die Anrechnungszeiten an die DRV gemeldet werden. Da die Vermittlungsaktivitäten immer mehr zunehmen, überlege ich, mich bei der AA abzumelden.
Hierzu meine Fragen:
1. Was passiert bei einer evtl. Erwerbsminderung? Haben ich dann noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
2. Verringert sich mein Rentenanspruch ohne weitere Meldung der Anrechnungszeiten an die DRV im Gegensatz zur Rentenhöhe bei Weitermeldung?

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Gruß, die RentnerinE

von
Knut Rassmussen

zu 1. Halten Sie bitte mindestens bis zum 58. Geburtstag beim Arbeitsamt aus.

zu 2. Ja, aber nur minimal

von
Sandra

Hallo,

1. wie bitte kann ich mir Arbeitslos ohne Leistung vorstellen?

2. was ist ab 58 Jahren anders? Ändert sich da der Vermittlungsdruck wohl?

Ich habe ein ähnliches Problem, bin über 58 und mir wird einiges vom Vermittler angedroht.

Wie bzw. durch was bekommt man den Status "Arbeitslos ohne Leisung"?

Danke für Hinweise.

Sandra

von
schade

zu1)
das wäre jemand, der sich beim Arbeitsamt meldet, aber kein ALG 1 mehr bekommt und keinen ALG 2 Anspruch hat, weil er z.B. nicht bedürftig ist. Aber trotzdem kann er ja Hilfe bei der Arbeitssuche erwarten

zu2) Herr Rassmussen hat deshalb das 58. Lj erwähnt, weil die Anfragerin wenn sie bis 58 weiterhin gemeldet ist, auf jeden Fall - egal wann etwas passiert - eine Anspruch auf EM Rente hätte bis sie 60 ist. Ab 60 ist der EM Schutz nicht mehr nötig, weil sie dann ja in Altersrente gehen kann.

Ob diese Antwort Ihnen hilft oder was mit Ihren Fragen zu tun hat, weiß ich natürlich nicht.

Und noch eins zum "Druck" durch den Vermittler: wer nicht arbeiten will, und keine Arbeiten sucht, muss sich ja nicht beim AA melden - niemand ist dazu gezwungen.

Wer sich aber - und sei es "nur wegen der Rente" dort meldet, muss halt die Bedingungen akzeptieren, die das AA stellt.
Dass es früher mal anders war und jemand 20 Jahre arbeitslos gemeldet sein konnte, ohne sich bewerbungsmäßig auch nur einmal zu bewegen - das waren halt andere Zeiten, die sind nun mal vorbei.

Die Bedingungen setzt nun mal der Staat und nicht der Arbeitslose fest.

von
LS

Ergänzende Bemerkung zur Aussage von User Schade.

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug entsteht auch,
- wenn der Bezugszeitraum bereits ausgeschöpft ist oder,
- wegen der Anrechnung von Einkommen des Partners der Anspruch ruht.

Experten-Antwort

Hallo RentnerinE,

zu Ihrer ersten Frage ist Knut Rasmussen zuzustimmen: Sie benötigen für die EM-Rente in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wenn die letzten 3 Jahre mit Pflichbeiträgen schon länger zurückliegen, aber die Zeit seitdem mit Anrechnungszeiten (z.B. wegen Arbeitslosigkeit) belegt ist, dann ist die Voraussetzung auch erfüllt die Anrechnungszeiten halten quasi den "Anschluss" an die Beitragszeiten). Sobald Sie für mehr als 2 Jahre keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit mehr erwerben (weil Sie sich nicht mehr melden), verlieren Sie den Erwerbsminderungsschutz. Also ist die Meldung bis 58 sinnvoll.

Zur zweiten Frage: Diese Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit haben keinen eigenen Entgeltpunktewert. Sie erhöhen aber (geringfügig) den sogenannten Gesamtleistungswert, mit welchem andere beitragsfreie Zeiten bewertet werden.

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