Hallo, ich hab da mal ne Frage zum Thema Altersrente für Frauen.
Meine Mutter ist im März 1947 geboren und hat zwar nicht ununterbrochen durchgearbeitet (es sind auch Lücken im Versicherungsverlauf da weder gearbeitet, noch KEZ/KiBüZ, arbeitslos, etc.) doch hat sie mittlerweile einige Zeiten zusammen.
Derzeit ist sie arbeitslos gemeldet. Das Geld steht ihr noch bis einschließlich August 2007 zu. Nun würde sie gerne nach dieser Zeit in Altersrente gehen.
Ich habe ihren Versicherungsverlauf überprüft und die Voraussetzungen müssten soweit erfüllt sein.
Sie ist vor 1952 geboren, hat mehr als 15 Jahre Versicherungszeiten zusammen.
Das Problem liegt bei den 10 Jahren Pflichtbeiträgen nach dem 40. Geburtstag. Wenn man nur die Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung/Arbeit zusammenrechnet, reichen diese leider nicht aus. Mit den Arbeitslosigkeitszeiten (sind im Versicherungsverlauf mit Pflichtbeitragszeiten AFG ausgeschrieben) würde sie die 10 Jahre leicht erreichen.
Kann mir jemand sagen, ob die Zeiten der Arbeitslosigkeit für diese 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten angerechnet werden können?
Vielen Dank schon mal im Vorraus