Hallo,
lt meiner Rentenauskunft vom September 2006 könnte ich die vorzeitige Altersrente für Langzeitversicherte ab 01.03.2014 mit Abschlägen beziehen. Ich bin weiblich und im Februar 1952 geboren. In wieweit hat sich dies geändert nachdem das Rentenalter auf 67 sich erhöht hat? Bekommen dieses Jahr, die Versicherten automatisch eine Rentenauskunft aufgrund des neuen Gesetzes? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Franziska
Wenn Sie nicht im vergangenen Jahr Altersteilzeit beantragt haben und auch nicht schwerbehindert sind, können Sie die AR frühestens mit 63 (01.03.2015) bei 9% Abschlag beanspruchen.
Und wenn Sie es schriftlich wollen: fordern Sie doch nochmals eine Rentenauskunft an - da stehen die jetzt gültigen Bestimmungen drin!
vielen Dank für die prompte Nachricht. Es bedeutet also, daß der Stand vom September 2006 nicht mehr aktuell ist....(nicht mal 10 Monate sind verstrichen...)
Ferner bin ich der Meinung gelesen zu haben, daß aufgrund dieser erheblichen Änderungen, die Versicherten über den neuen Stand automatisch informiert werden.. Ich bin doch im richtigen Forum... oder???
wo liegt Ihr Problem?
Wenn Sie den neuen Stand sofort wollen, können Sie das anfordern.
Wenn es nicht so eilig ist, warten Sie halt ab, bis Sie die nächste automatische Rentenauskunft bekommen. Das haben Sie also selbst in der Hand.
Meinen Sie die RV hat nichts anderes zu tun, als am Folgetag jeder Gesetzesänderung sofort alle 40 - 60 Millionen Versicherte zu informieren - die armen Briefträger!.
PS: und so ganz unerwartet war es im vergangenen September auch nicht, dass unsere Politiker an der Rente mit 67 arbeiten, oder?
Hallo Franziska,
wir empfehlen Ihnen eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung schriftlich zu beantragen. Die Versicherten sollen künftig automatisch nach Vollendung des 54. Lebensjahres alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft erhalten.
Sie können auch das bundesweite Servicetelefon unter der Nummer 0800 - 1000 4800 anrufen und sich eine aktuelle Rentenauskunft zuschicken lassen.
Bin 07.09.49 geboren .
!0 Klassen. Immer gearbeitet.
Wann darf ich frühestens in Rente gehen ?
Ich bin im September 1949 geboren.Habe ohne Unterbrechung immer gearbeitet .Bisher 41 Berufsjahre.
Ich würde gerne mit 62Jahren mit Abschlägen in Rente gehen.
Habe gesundheitliche Probleme.
In vier Jahren bin ich 62 Jahre alt und habe dann 45 Jahre gearbeitet.
Ist die Rente mit 62 Jahren noch möglich.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hallo hanni,
entsprechend Ihrer Schilderung besteht frühestens ab dem 63. Lebensjahr die Möglichkeit, die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 8,1 % Abschlag) in Anspruch zu nehmen. Ein früherer Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte wäre nur möglich, wenn Sie vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung zur Altersteilzeit getroffen haben.
Evtl. haben Sie aber auch die Voraussetzungen für eine andere Altersrentenart erfüllt. Um dies abzuklären, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversi-cherung zu vereinbaren.