Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente für langjährig Versicherte

von Thomas03.09.2007 | 17:01
1403 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, leider bin ich wiedermal einer der Dummen die alles für den Staat gemacht haben und noch machen sollen. Bin Gebutsjahr 1964 also trifft mich voll die Rente mit 67. Die 45 Jahre treffe ich leider nicht ganz, da ich mal längere Zeit krank und dadurch arbeitslos war(trotz eingezahlter Beiträge). Die 35 Jahre für Altersrente für langjährig Versicherte schaffe ich aber locker. Meine Frage: Kann ich dann mit 63 Jahren und Abschlägen in Rente gehen? Oder gibt es hier auch wieder ein Hintertürchen damit ich bis zum umfallen arbeiten muß?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach derzeitigem Gesetzesstand können Sie mit 63 und 14,4% Kürzung in Rente gehen, wenn die 35 Jahre vorliegen. Wie die Zukunft gesetzesbezüglich aussieht weiß keiner.

6 Antworten

Markusam 03.09.2007 | 17:09
Hallo, wenn die Voraussetzungen für die Rente wegen langjähriger Versicherung erfüllt sind, kann man auch nach neuem Recht mit 63 in Rente gehen (derzeit). Allerdings beläuft sich der Abschlag dann auf 14,4 % (z.Zt. 7,2 %). MfG Markus
Thomasam 03.09.2007 | 17:21
Hallo Markus, danke für die Info! Derzeit heißt aber nicht, dass da was schon vorbereitet wird?
Amadéam 03.09.2007 | 18:33
Ab dem Jahr 2010 beginnt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern dramatisch zu kippen. Für eine (auskömmliche) Rente mit 67 könnten Sie noch dankbar sein. Spätestens NACH der nächsten Bundestagswahl wird Ihnen jedoch wieder das folgende Szenario schmackhaft gemacht werden. Ich nehme Wetten an: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/glos-vorstoss_… Verlassen können Sie sich auf NICHTS mehr, das bedeutet "derzeit".
Schadeam 03.09.2007 | 22:00
glauben Sie denn wirklich, dass Ihnen heute schon jemand verbindlich sagen kann, wie die Gesetze in 20 Jahren aussehen, wenn Sie 63 Jahre alt sind?
Thomasam 04.09.2007 | 00:09
Von Verbindlichkeit rede ich hier nicht. Das gibt es sowieso nicht mehr seit Ära Schröder. Von wegen Nachhaltigkeit. Seltsamerweise kann man mir exakt vorrechnen (aufs Monat genau! siehe Rentenversicherungsseite), dass ab der Generation 1964 man bis 67 Jahre arbeiten muß. Damit entsteht für mich wieder einmal der typische Eindruck, wenn es um den Nachteil des Bürgers geht, wird einem alles genau vorgerechnet. Geht es zum Vorteil kommen nur ungenaue Informationen.
Thomasam 04.09.2007 | 00:20
Danke! Das habe ich befürchtet. Dann wird das System sowieso zusammenkrachen. Denn wer ist schon so blöd und zahlt riesige Summen in ein System ein, dass für einen selber nichts mehr bringt? Da schaue ich doch, dass ich lieber jetzt lebe als mit 67,68 oder gar 70 Jahren eine Hungerrente zu erhoffen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026