Hallo Eddi,
die Abschläge für eine vorgezogene Altersrente bestimmen sich immer nach Ihrer Regelaltersgrenze.
Ob Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, spielt hierbei keine Rolle.
Diese Wartezeit ist nur für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte von Belang und insofern eine Sonderbestimmung.