Beziehe eine TEIL EM Rente wegen berufsunfähigkeit. Möchte meinen Dazuverdienst nur duch eine Aushilfstätigkeit auf 450 Euro-Basis bestreiten.Rentenbeiträge zur Rentenversicherung wären dann ja gering. Bin Jahrgang 1956.Kann ich mit Rentenabschlag ab 1.1.2020. Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.Die Wartezeit ist lt.Rentenauskunft 2011 erfüllt.(35 Jahre)Danke!
16.06.2015, 16:52
von
KSC
Wenn 35 Versicherungsjahre voll sind, können Sie mit 63 in Rente gehen und zwar unabhängig davon was Sie bis dahin machen. Und auch egal ob Sie heute bereits in Teilrente sind oder auch nicht.
Es müssen dann lediglich die Gesetze noch so sein wie heute und Sie müssen dann die Verdienstgrenzen (heute 450 €) einhalten.
17.06.2015, 08:48
Experten-Antwort
Ja, das ist möglich. Ich kann den Beitrag von KSC bestätigen.