Wie "qwertz" bereits richtig ausgeführt hat, werden Einkünfte aus Landverpachtung sowie Mieteinnahmen bei Altersrenten nur dann als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn sie im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen sind.
Eine mögliche Kürzung der Altersrente wird nur bis zur Regelaltersgrenze vorgenommen. Für Jahrgang 1954 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten.
Es empfiehlt sich, die Rente ca. 3 Monate vor Rentenbeginn zu beantragen.