Moin und danke für dieses Forum.
Ab dem 1. Juni beziehe ich eine Altersrente für langjährig Versicherte mit den bekannten Hinzuverdienst-Grenzen. Als Selbstständiger (ich bin noch nicht alle Kunden los), versuche ich natürlich bis zum Jahresende unter 6.300 EUR vor Steuer zu bleiben.
1. Wie berechnet die DRV den Hinzuverdienst nach Rentenbeginn? In meinen Steuerbescheid ist ja das Einkommen für das ganze Jahr ausgewiesen.
2. Von meinem DRV Berater habe ich erfahren, dass meine Arbeitsleistung aus Mai (vor Mai), die aber erst durch meine Kunden im Juni angewiesen werden zum Teil mit in den Hinzuverdienst eingehen. Ist das wirklich richtig?
Danke für Antworten,
Ihr Karsten Paulsen