Hallo Conny, auch wenn es in der Praxis immer wieder zu Unverständnis und auch zu von mir verstandenen Unmut kommt, muss ich dem Beitrag von „Mondkind“ als rechtlich korrekt bestätigen. Gehen Sie mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte, haben Sie trotz ihrer sehr langen Arbeitszeit noch den Abschlag in Höhe von 10,2 Prozent in Kauf zu nehmen. Erst mit einem Alter von 63 Jahren und 8 Monaten steht Ihnen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu (sogenannte 45er Regelung). Versuchen Sie also die 8 Monate noch „durchzuhalten“!