Hallo G.B.,
bei einer Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Rentenbeginn 05/2013 haben Sie eine Rentenminderung i.H.v. 8,4 % (28 Monate x 0,3 %).
Erst bei einem Rentenbeginn 09/2013 beträgt die Rentenminderung 7,2 %.
Sollte ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, wäre der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 05/2013 abschlagsfrei möglich.
sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 nicht vorliegt