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Altersrente für Schwb

von Lydia28.09.2009 | 08:49
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten/Innen, ich bin 11/48 geboren, habe lt. Versicherungsverlauf 607 Monate belegungsfähige Kalendermonate und bin Schwerbehindert. Seit 03/84 zahle ich regelmäßig freiwillige Beiträge. Kann ich Altersrente für Schwb beantragen oder bräuchte ich Pflichtbeiträge? Danke für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen besteht für Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate angerechnet, die mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind: Beitragszeiten (es kommt nicht darauf an, ob es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handelt), beitragsfreie Zeiten (Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten) und Berücksichtigungszeiten.

12 Antworten

Beitragam 28.09.2009 | 08:59
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre - 420 Monate - vorweisen können,dazu zählen auch frw.Beiträge, dann können Sie die Altersrente für SB (GdB mind. 50) auf Antrag erhalten.
Hotteam 28.09.2009 | 09:41
Guten Tag, sie haben Anspruch auf die Rente für Schwerbehinderte Menschen, wenn sie die maßgebenden Vorraussetzungen erfüllen. Sie haben lt Ihren Angaben 607 Monate mit rentenrechtlichen Zeitne belegt. Erforderlich sind 420 Monate. -wäre somit erfüllt -Sie haben das 60. Lebensjahr erfüllt - es liegen mindestens 50 % MdE vor Nun müssen sie noch beachten, das sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, dann wäre ein Rentenanspruch gegeben. Interessant zu wissen wäre, wie lange Ihre Schwerbehinderung schon besteht. GGfs. könnten sie abschlagsfrei in Rente gehen.
Schiko.am 28.09.2009 | 11:39
Bei Ihnen könnte vielleicht genau das passieren, was ja in der Öffentlichkeit als falscher Rentenbescheid dargestellt wird. Sicher möglich die Rente als Frau mit 60 Jahren und 18% Abschlag, der Abschlag weniger um 0,3% für jeden späteren Monat nach dem 60. Als Schwerbehinderte auch mit 60 aber nur 10,8% und 0,30% geringer für jeden späteren Monat Rentenbeginn nach dem 60. Oder aber sofort, wenn die Behinderung von 50% schon am 16.11.2000 bestanden hat. Auch wenn Ihre Anfrage an die Experten gerichtet, nenne ich diese Daten, wenn auch als Lehrbub , erfahre ich doch dadurch was richtig ist. Mit freundlichen Grüßen.
Hotteam 28.09.2009 | 11:46
Lieber Schiko. warum könnte der Fall von Lydia zum den "falschen Bescheiden passen"?? Sie hat doch aufgrund der Schwerbehinderung schon die geringstmöglichsten Abschläge.Und die Altersrente für Frauen kann doch nicht früher beginnen. Wäre schön wenn sie Ihre Gedanken erklären würden.
Hotteam 28.09.2009 | 11:52
Die Altersrente fpr Frauen ist doch gar nicht möglich, da die Versicherte seit 1984 freiwillige Beiträge zahlt. Ein Anspruch auf die AR für Frauen besteht nur wenn die Frau nach dem 40.Lebensjahr noch mind.121 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies hat Lydia nicht. Daher kein Anspruch auf die Altersrente für Frauen.
Feliam 28.09.2009 | 11:52
Hallo Lydia, es geht zum einen nicht um die belegungsfähigen Monate, sondern um die vorhandenen Zeiten für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Wenn dies gegeben ist, können Sie fühestens mit 60 (ggf. mit Abschlag) in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen. Die Altersrente für Frauen (höherer Abschlag!!!) kommt für Sie überhaupt nicht in Betracht, da Sie (nach Ihren Angaben) seit 1984 freiwillige Beiträge zahlen.
Schiko.am 28.09.2009 | 12:44
Dies ist doch genau der Punkt. Habe doch nur allgemein festgestellt, ob Frau- enrente etc. möglich sind. Warum greifen Sie aber nicht das Paradebeispiel mit 60 Behinderung und 10,8% Abschlag und der günstigeren Lösung- von Ihnen ja auch angedeutet- von mir mit Daten aufgeführt . Sinn dieser Ausführungen sollte ja sein, dass scheinbar bei früheren Rentenan- trägen manchmal nicht das Günstigste ausgesucht wurde, evtl. auch die bis 16.11.1950 geborenen und bereits mit 50% vor 16.11. 2000 gar nicht ins Ge- spräch kam. Wichtig für mich, habe das Richtige erfahren. Dies wäre also der Fall- bei 50% bis 16.11.2000- bei der Rentenbeantragung dies nicht beachtet geworden wäre. Bin mir ja bewusst, jetzt können wieder manche agieren über den.......... Mit freundlichen Grüßen.
Hotteam 28.09.2009 | 12:57
Wenn ein Rentenantrag wegen Schwerbehinderung gestellt wurde, kann es gar nicht passieren, das man den Stichtag wg Vertrauensschutz nicht erkennt. Da immer der Schwerbehindertenausweis eingereicht werden muss. Daraus ist genau ersichtlich on am Stichtag schon Schwerbehinderung vorlag. Was soll der letzte Satz mit " jetzt können wieder manche agieren über den.......... Was hat dies den mit der Fragestellung von Lydia zu tun??Das erschleisst sich mir irgendwie nicht.
Eine Frageam 28.09.2009 | 14:54
Kann mir jemand verständlich erklären...bzw übersetzen, was dies heissen soll. und im 2. Schritt,was dies mit der Ausgangsfrage von Lydia zu tun hat. Das wäre echt schön. "Dies ist doch genau der Punkt. Habe doch nur allgemein festgestellt, ob Frau- enrente etc. möglich sind. Warum greifen Sie aber nicht das Paradebeispiel mit 60 Behinderung und 10,8% Abschlag und der günstigeren Lösung- von Ihnen ja auch angedeutet- von mir mit Daten aufgeführt . Sinn dieser Ausführungen sollte ja sein, dass scheinbar bei früheren Rentenan- trägen manchmal nicht das Günstigste ausgesucht wurde, evtl. auch die bis 16.11.1950 geborenen und bereits mit 50% vor 16.11. 2000 gar nicht ins Ge- spräch kam. Wichtig für mich, habe das Richtige erfahren. Dies wäre also der Fall- bei 50% bis 16.11.2000- bei der Rentenbeantragung dies nicht beachtet geworden wäre." Vielen dank vorab, für eine verständliche Erklärung für den o.g.Beitrag. Bin wirklich gespannt.
Eine Antwortam 28.09.2009 | 15:20
Das bedarf eigentlich keiner (inhaltlichen) Erklärung. Hier wird ganz offensichtlich versucht, den User Schiko. mittels wirrer Aussagen (unter seinem Namen) zu diffamiere... Nicht überall wo Schiko. draufsteht ist auch Schiko. drin :-)
Eine Frageam 28.09.2009 | 15:38
Hallo, ok vielen Dank. Das wäre eine logische Erklärung für den kompletten Blödsinn der da geschrieben wurde. Schade das es solche Leute gibt. Allen einen schönen Tag
Schiko.am 28.09.2009 | 21:27
Sie haben nicht unrecht, nein Sie haben recht, die Schwerbehinderten Rente mit 60 Jahren und 10,80 % Abschlag oder aber auch ohne Abschlag bei 50% schon am 16.11. 2000 war ein schlechter Vergleich. Habe nicht beachtet, bei Schwerbehinderung ist immer der Ausweis vor- zulegen, also das Datum 16.11. 2000 ersichtlich. Passend wäre gewesen die Rente als Frau mit 60 Jahren bei 18% zu be- antragen( kenne natürlich 121 Monate Pflichtbeiträge ab 40 LJ.), dies war ja im Beispiel nicht gefragt, und der Vergleich bei 50% Behinderung von nur 10,80 % , bzw. ohne Abschlag und insofern sind bei gleich- artigen Beispielen vermutlich ungünstigere Rentenarten beantragt worden. Gebe auch zu, habe nicht beachtet, dass auch schon seit 1984 freiwillige Bei- träge bezahlt wurden, deshalb Frauenrente nicht möglich bei der Fragestellerin. Dies bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen.
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