Hallo,
ich bin Jahrgang 1947, beziehe seit 2 Jahren eine volle EM-Rente mit einem 10,8% Abschlag.
Im April dieses Jahres stellte ich einen Rentenantrag "Auf Altersrente für schwer behinderte Menschen". Da ich nach § 2 Abs. 2 SGB IX als anerkannt schwer behinderter Mensch gelte und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt habe, genieße ich den Vertrauensschutz, da ich im Sep. 1947 geboren und mit Stichtag 16.11.2000 einen GdB von 60 hatte (heute 80 mit Merkzeichen G).
Der Vertrauensschutz bewirkt doch wohl, dass eine Anhebung der Altersgrenze NICHT erfolgt - die Rente also mit 60 Jahren abschlagsfrei und ungekürzt in Anspruch genommen werden kann.
Dieser Tage erhielt ich vom Rentenversicherungsträger nun den neuen Rentenbescheid "Altersrente für schwer behinderte Menschen", der ab den 01.10.2007 gilt und wieder einen 10.8% Abschlag enthält.
Meine Frage an die EXPERTEN, ist das in Ordnung, oder soll ich einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Für eine Auskunft, meinen besten Dank!