Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente für Schwerbehinderte

von Lothar16.08.2008 | 17:12
1207 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt, berufsunfähig nach § 240 Abs. 2SGB 6 und klage auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn mir Altersrente für schwerbehinderte Menschen angeboten wird (§§ 37, 236 a SGB 6) hat das für mich Vorteile oder Nachteile? Danke, Lothar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lothar,

da das Sozialgericht aufgrund des anhängigen Klageverfahrens " Herr der Lage " ist, sind entsprechende Auskünft bzw. Anträge

(z.B. Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte) über die dortige Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Wenn alle Voraussetzungen für die Renten vorliegen, kann dann bei der Berechnung der Renten festgestellt werden, welche Rentenart für Sie günstiger ist.

6 Antworten

Schadeam 16.08.2008 | 19:00
wer berufsunfähig ist, 35 versicherungsjahre hat und 63 Jahre alt ist, kann Altersrente ohne Abschläge beantragen und die ist genauso berechnet wie die EM Rente. In diesem Fall können Sie Ihre Klage zurückziehen.
Lotharam 17.08.2008 | 13:29
Danke Zusatzfrage: Den Antrag auf EM- Rente habe ich schon mit 61 jahren gestellt. Er ging durch die Instanzen, ergab die Anerkennung der Berufsunfähigkeit und landete vor dem Sozialgericht. Gilt in diesem Fall die gleiche Regelung? Danke, Lothar
Schadeam 17.08.2008 | 14:03
diese Frage können Sie doch im SG Verfahren dem Richter oder dem "verklagten RV Träger" stellen.
Rosannaam 18.08.2008 | 09:12
Hallo Lothar, wenn die Berufsunfähigkeit zum 16.11.2000 vorgelegen hat, haben Sie KEINEN Abschlag der Altersrente nach dem 60. Lebensjahr. Da Sie den EM-Rentenantrag 2006 gestellt haben, ist dies aber fraglich! Es muss aber auf jeden Fall Berufsunfähigkeit NACH DEM BIS 31.12.2000 GELTENDEN RECHT vorgelegen haben, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten zu können, da Sie nicht mind. 50 % schwerbehindert sind. Haben Sie denn nach Bewilligung der teilweisen EM-Rente weiterhin Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers erhalten (z.B. ALG I, Krankengeld)? Wenn ja, "lohnt" sich doch evtl. eine volle EM-Rente oder Altersrente gar nicht, weil diese Leistungen meistens höher als eine volle EM-Rente sind. Dann könnten Sie auch die AR für schwerbehinderte Menschen erst ab einem späteren Zeitpunkt, z.B. dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen (wenn dann keine anderen Leistungen mehr gezahlt werden). MfG Rosanna.
Lotharam 18.08.2008 | 11:17
... und wofür ist das Forum da? Gruß, Lothar
Rosannaam 18.08.2008 | 11:27
Bei allem Respekt: Im FORUM können solche Fragen nicht ausreichend beantwortet werden, da die von Ihnen gemachten Angaben hierfür einfach nicht ausreichend sind! Man kann Ihnen hier Möglichkeiten aufzeigen (was ich auch getan habe), aber letztendlich wird das GERICHT über Ihre Klage entscheiden. Dann sind Sie hoffentlich durch ergänzende, hier gemachte Angaben ein bißchen schlauer.... :-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026