Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Baete07.04.2014 | 19:38
820 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe Fragen zu folgenden Sachverhalt. Ich im April 1954 geboren, Schwerbehindert - GdB 50 % unbefristet, laut letzter Rentenauskunft 2012 erfüllte ich die Voraussetzungen für Altersrente für Behinderte (Versicherungszeit 35 Jahre) Da ich 2012 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war meiner alten Arbeit nachzugehen kündigtigte ich selber meine Arbeitsplatz da ich nur noch halbtags arbeiten möchte. Aufgrund meiner eigenen Kündigung erhielt ich vom Arbeitsamt eine Sperre von 3 Monaten. Soweit mir bekannt ist werden während Sperrzeiten keine Beträge zur Rentenversicherung gezahlt. Frage 1. Ist mein Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte durch die 3 monatige Sperre gefährdet. Frage 2 . Falls noch Anspruch – wann in Rente mit und ohne Abschläge Frage 3. Kann Arbeitsargentur mich zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen zwingen. Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 07.04.2014 | 21:16
Hallo Baete, 1. Wenn Sie die 35 Versicherungsjahre haben, ist die AR für schwer behinderte Menschen bereits ab 60 + 8 Mon. weiterhin möglich. Sperrfrist heißt hier, 2 Monate keine Pflichtbeitragszeit, der 'angekratze' 3 Monate ist wieder Pflichtbeitragszeit - für diesen Rentenanspruch aber unbedeutend, da Sie die 35 Jahre bereits haben. 2. Mit Abschlag: 60 + 8 Mon. = 10,8 %. Ohne erst mit 63 + 8 Mon. (eine Altersteilzeitvereinbarung vor 2007 werden sie nicht unterschreiben haben, insofern gibt's da keine besonderen Vertrauensschutzregelungen in früheren/ungekürzten Rentenbeginn). 3. NEIN - nur über den Umweg 'Gutachten mit unter 3 Std. eingeschränktem Leistungsvermögen' - dann gibt's zunächst 'ne Reha-Aufforderung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026