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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Gitta Rensolo13.02.2014 | 12:00
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3 Antworten

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Hallo und guten Tag, ich habe 2005 mit 55J, EU Rente bekommen. Auf Anraten meines Rentenberaters, habe ich die Altersrente für Schwerbehinderte beantragt, die ich seit 2012 bekomme.Wird meine Rente 2014 auch neu berechnet, oder bleibt alles so wie es ist ? Ich bin vor der Eu Rente lange krank gewesen und habe ein geringeres Einkommen gehabt. Des Weiteren ist meine Rente auch nur bis zum 60. hoch gerechnet worden, die Abzüge liegen bei 10,8% Vielen Dank im voraus ...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gitta Rensolo,

wie "Schade" Ihnen schon richtig geschrieben hat, können Sie nur dann mit Veränderungen rechnen (falls das Gesetz so kommt, wie vorgeschlagen), wenn Sie in Ihrer Rente bisher eine Kindererziehungszeit vor 1992 angerechnet haben (sogenannte Mütterrente). Weitere Änderungen sind für Bestandsrentner (also alle Rentner, die am 30.06.2014 schon Rente beziehen), nicht vorgesehen.

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2 Antworten

Schadeam 13.02.2014 | 12:09
Nach den vorliegenden Berichten zum neuen Gesetz können Sie "eher nicht" mit Veränderungen rechnen. Lediglich falls Kinder vor 1992 erzogen wurden, kann es einen Punkt mehr pro Kind geben.
W*lfgangam 13.02.2014 | 19:16
Hallo Gitta Rensolo, da Sie bereits eine Alters(voll)rente beziehen, ist allein schon aus diesem Grund aktuell eine Neuberechnung ausgeschlossen - ein weiterer Altersrentenfall zwecks Neuberechnung ist nicht mehr möglich/tritt nicht mehr ein. Die EM-Bestandsrentner hoffen ja noch, bei Altersrentenbeziehern halte ich diese Hoffnung für gänzlich ausgeschlossen. Da 'Meinungen' nur Schall und Rauch sind, abwarten ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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