Hallo Gitta Rensolo,
wie "Schade" Ihnen schon richtig geschrieben hat, können Sie nur dann mit Veränderungen rechnen (falls das Gesetz so kommt, wie vorgeschlagen), wenn Sie in Ihrer Rente bisher eine Kindererziehungszeit vor 1992 angerechnet haben (sogenannte Mütterrente). Weitere Änderungen sind für Bestandsrentner (also alle Rentner, die am 30.06.2014 schon Rente beziehen), nicht vorgesehen.