Hallo Werner,
soweit auch zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt, können Sie die Altersrente mit 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen. Ich würde die EU-Rente bis zur abschlagsfreien Altersrente mit 63 Jahren und 8 beziehen.