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Altersrente für Schwerbehinderte

von Werner11.10.2009 | 17:40
1169 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bin 1954 geboren und beziehe seit 1995 eine unbefristete EU-Rente. Außerdem bin ich zu 80% Schwerbehindert. Wann kann ich frühstens ohne Abschläge die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Werner,

soweit auch zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt, können Sie die Altersrente mit 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen. Ich würde die EU-Rente bis zur abschlagsfreien Altersrente mit 63 Jahren und 8 beziehen.

8 Antworten

Pascalam 11.10.2009 | 18:16
so ein Unsinn !!! Die Eu-Rente enthält doch gar keinen Abschlag. Aber zur Sache: durch eine Umwandlung wird sich die Rente wohl nicht erhöhen. Pascal
Schiko.am 11.10.2009 | 18:04
Mit 60 Jahren und 8 Monaten, wenn zu dieser Zeit die Behin- derung noch mit mindestens 50% besteht. Der jetzige Abschlag von 10,8% gilt weiterhin. MfG.
Pascalam 11.10.2009 | 18:43
Nochmals: so ein Unsinn !!! Die Eu-Rente enthält doch gar keinen Abschlag. Pascal
Roselam 11.10.2009 | 18:41
Sorry mir wurde bei der Beratungsstelle gesagt das eine Umwandlung zum 60 Geburtstag keine Minderung und keine Abschläge gibt, berentet seit 1994 Jahrgang 1953. Welche Antwort ist nun die richtige???
Schiko.am 11.10.2009 | 18:22
Entschuldigung, habe nicht beachtet dass nicht von der Erwerbsminderungsrente sondern von der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente die Rede war. Der Prozentsatz von 10,8% als Abschlag lebenslang gilt aber trotzdem. MfG. gilt aber doch trotzdem.
Pascalam 11.10.2009 | 18:50
Hallo Rosel, nach geltendem Recht könnten Sie eine Altersrente mit 60 Jahren und 7 Monaten in Anspruch nehmen, wenn alle Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind. Diese hätte -theoretisch- einen Abschlag von 10,8 % und wäre daher niedriger als Ihre derzeitige EU-Rente. In einem solchen Falle verbleibt es aber als Besitzstand bei der biesherigen Rentenhöhe. Pascal
Gigiam 11.10.2009 | 19:19
hoffentlich geht jetzt die Diskussion über die Qualität von Äußerungen von @schiko nicht von vorne los. Gigi
Wolfgangam 12.10.2009 | 10:56
Das die Antworten von @Schiko. immer falsch sind was das Rentenrecht bertrifft, ist mittlerweile jedem klar.Ausser ihm selber.Ich frage mich, warum er die User weiterhin immer mit falschen Antworten in die Irre führt.
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