Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIch schließe mich den Vorbeiträgen an und rate unter Hinweis auf den Beitrag von Zelda, dass sich Ihre Bekannte bei einer Beratungsstelle ihres Rentenversicherungsträgers zu einem persönlichen Beratungsgespräch den Bescheid (und ggf. den Schwerbehindertenausweis) vorlegt und sich konkret ausrechnen läßt, wie hoch die Rentenbeträge bei der Frauenaltersrente ab dem 01.07. und wie hoch die Altersrente wegen Schwerbehinderung wäre, damit sie sich dann entscheiden kann. Parallel kann sie jedoch auch noch das Ergebnis der medizinischen Ermittlungen der Rentenversicherung abwarten, ob evtl. eine Erwerbsminderung vor September eingetreten ist und so die höhere Altersrente bei Erwerbsminderung vor dem 01.10. möglich ist.
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