Ab wann kann ein Schwerbehinderter (Jahrgang 1953) mit oder ohne Abzüge frühestens Altersrente beantragen. 35 Beitragsjahre sind erfüllt.
Vielen Dank für Informationen.
§ 236a SGB VI - Altersrente für schwerbehinderte Menschen :
(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie
1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,
2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt, sind und
3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
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Mit Geburtsmonat 01/1953 wäre Rentenbeginn ab 09/2013 möglich,
mit Geburtsmonat 12/1953 Rentenbeginn ab 08/2014 ; immer mit Abschlag 10.8 %. Ein Vertrauensschutz ist hier nicht berücksichtigt.
...mit 60+7 Monate mit 10,8% Abschlag, bzw. mit 63 +7 abschlagsfrei.....
...bei ATZ-Vereinbarung vor 2007 und GdB mind. 50 % am 01.07.2007 auch weiterhin frühestens mit 60 ( - 10,8 %) oder steigend auf 63 (kein Abschlag).
Gruß
w.
Vielen Dank für Ihre Informationen!
Gruß
Eifel-Schrat