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Altersrente für Schwerbehinderte

von Jonas08.02.2010 | 19:09
985 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, eine Frage an den Experten, da ich trotz der Beantwortung einer ähnlichen, vorangegangenen Frage noch nicht sicher bin: Ich beziehe eine unbefristetet EM-Rente und habe einen Schwerbehindertenausweis. Für meinen Jahrgang käme die Alterrente für Schwerbehinderte mit 63 Jahren und 7 Monaten in Frage. Wenn ich nun die Altersrente früher beantrage (z.B. mit 61 Jahren) käme dann ein Abschlag auf die Altersrente auf jeden Fall in Betracht oder darf die (vorgezogene) Altersrente für Schwerbehinderte aufgrund des Vertrauensschutzes auf keinen Fall u n t e r der jetzigem EM-Rente liegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Danke Wolfgang, ihren Ausführungen ist nix weitere anzufügen

1 Antworten

Wolfgangam 08.02.2010 | 19:18
Hallo Jonas, > oder darf die (vorgezogene) Altersrente für Schwerbehinderte aufgrund des Vertrauensschutzes auf keinen Fall u n t e r der jetzigem EM-Rente liegen? genauso ist es. 63 + 7 heißt, Sie sind Jahrgang 53, um dann die ungekürzte AR an Schwerbehinderte erhalten zu können - ein Vertrauensschutz für geringere Abschläge besteht nicht. Bei Neufeststellung Ihrer EM-Rente in AR wird neu gerechnet, die bisherigen Entgeltpunkte behalten die Abschläge. Auch wenn sich durch die Neuberechnung eine geringere Rente (weniger Entgeltpunkte) ergeben sollte - was eher wahrscheinlich ist), wird die AR nach den bisherigen Punkten festgesetzt. Eine kleinere AR- als die bisherige EM-Rente ist damit ausgeschlossen. Gruß w.
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