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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte

von N.Priesemut22.04.2022 | 07:51
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit einigen Jahren erhalte ich die volle EMR. Demnächst könnte ich in die AR für Schwerbehinderte wechseln. Soweit ich informiert bin bleiben die Abschläge von 10,8% für immer. Würde ich mich besser stehen, wenn ich erst später in die Regelaltersrente gehen würde? Es gibt auch ab 2024 eine Verbesserung beim Erwerbsminderung Bestand. In meinem Fall sind es 4,5% mehr EGP. Wie viel würde ich bekommen? Danke. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo N.Priesemut,

die Verbesserungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind (noch) nicht beschlossen worden. Insofern können wir im Rahmen dieses Forums auch keine Aussagen zur möglichen Erhöhung bestimmter Renten treffen, da es möglich ist, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am vorliegenden Entwurf vorgenommen werden.

Bis dahin können Sie formlos bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung zu den einzelnen in Frage kommenden Rentenarten beantragen. Diese werden dann immer nach dem aktuell geltenden Gesetzesstand, also ohne die angedachten Verbesserungen, durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Uteam 22.04.2022 | 08:23
Gute Frage, ich lese hier mal mit. Ich wollte einfach auch in die vorgezogene Schwerbehindertenrente wechseln aber vielleicht gehen einem da die außerordentlichen Erhöhungen 2024 flöten.
Schadeam 22.04.2022 | 08:30
Ihr wisst schon dass die "außerordentlichen Erhöhungen" noch nicht mal im Bundestag waren? So gesehen wird sich die DRVb da zunächst mal "bedeckt" halten. Bis 07/2024 fließt noch viel Wasser den Rhein, die Donau, die Elbe oder sonstwo runter.
Winteram 22.04.2022 | 08:37
Guten Morgen Sollte das Gesetz so verabschiedet werden bekämen Sie, auch beim Wechsel von der EMR in die Altersrente, diese Verbesserung zugesprochen. Ich bezog eine unbefristete EMR seit 2/2006 und wechselte zu 4/2018 in die Altersrente für Schwerbehinderte. So werde auch ich bei der Verbesserung mit 7,5 % berücksichtigt. Aber warten wir ersteinmal ab, ob der im Bundeskabinett eingebrachte/abgesegnete Entwurf exakt so abschließend übernommen und verabschiedet wird.
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