Hallo Lisa,
nach der ab 01.01.2008 geltenden Rechtslage kann die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" für Jahrgang 1983 Geborene nur noch ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von dann 10,8 % in Anspruch genommen werden. Für die bereits in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Entgeltpunkte bleibt es auf jeden Fall beim Abschlag von 10,8 %.