Ich beziehe eine Volle EM-Rente bin aber seit Geburt an Schwerbehindert mit einem GdB 60% und später 80%. Meine frage wäre nun nach dem sich im Gesetz soviel geändert hat bekomme ich später meine Altersrente für Schwerbehinderte ohne abschläge oder bleiben die 10,8% abschläge enthalten?
19.07.2007, 11:54
von
Lisa
19.07.2007, 14:56
von
Tom
Ihr Gebursdatum wäre sehr hilfreich
19.07.2007, 15:08
von
Lisa
Ich bin 1983 geboren.
19.07.2007, 15:14
von
Schade
Bis Sie 60 sind werden die Gesetze ahrscheinlich noch zig mal geändert.
Hellseher und Propheten sind hier gefragt.
20.07.2007, 09:21
Experten-Antwort
Hallo Lisa,
nach der ab 01.01.2008 geltenden Rechtslage kann die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" für Jahrgang 1983 Geborene nur noch ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von dann 10,8 % in Anspruch genommen werden. Für die bereits in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Entgeltpunkte bleibt es auf jeden Fall beim Abschlag von 10,8 %.