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Altersrente für Schwerbehinderte? - LENZ-Magazin, Ausgabe 01/2008

von no name14.01.2008 | 06:41
1778 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte da mal eine Frage an die Experten und ans Forum. Ich habe in letzter Zeit die neueste ausgabe der "Lenz" in die Finger gekriegt, und die haben jetzt regelmäßig ein Sonderheft über Rente etc. drin. Hat mich natürlich interessiert, und hab mir da gleich mal den Beitrag zu den neuen Altersgrenzen durchgelesen. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass besagte Zeitschrift dann unter dem Begriff "Rente für Schwerbehinderte" behauptete, man würde diese Rente bekommen, wenn man nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten könne. Eine Teilrente würde es geben, wenn man zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könne. Wortwörtlich stand dazu: "Die Rente für alle, die gesundheitlich nicht mehr so können." Als Azubi bei der DRV kam mir das sehr seltsam vor. Kommt mit der neuen Rente mit 67 jetzt auch eine Änderung in der Schwerbehinderten-Altersrente, oder hat die Zeitschrift einfach nur Mist gebaut? Ich hatte den Eindruck, dass da die EM-Rente und die Schwerbehinderten-Altersrente recht in einen Eimer geworfen und zusammengemixt wurden. Was meinen Sie dazu? mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die gesetzlichen Grundlagen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung befinden sich in den § 37 und 236a SGB VI. § 236a SGB VI nimmt dabei Bezug auf das bis zum 31.12.2000 geltende Recht bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Dieses Recht sah jedoch keine "Einteilung in unter drei Stunden vor". Folglich handelt es sich in dem Beitrag offensichtlich um eine "Vermengung" der Tatbestandsvoraussetzungen bei der Altersrente wegen Schwerbehinderung mit Regelungen bei den Erwerbsminderungsrenten. Daraus wird sich in Einzelfällen wieder ein Beratungsbedarf bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen zur Klarstellung ableiten.

1 Antworten

Schadeam 14.01.2008 | 07:54
gehen Sie davon aus, dass hier die Zeitung Mist gebaut hat und EM Rente mit AR für SB verwechselt hat. Man darf einfach nicht alles glauben, was in Zeitungen steht (oder was Politiker im Brustton vollster Überzeugung von sich geben).
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